Der Rücklauf ist mangelhaft

■  Vom richtigen Umgang mit Kleinkraftwerken: Batterien verbrauchen zu ihrer Herstellung 40- bis 50mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung zur Verfügung stellen

„Wegwerfen verboten!“ Was schon lange aus Gründen des Umweltschutzes galt, ist seit Oktober letzten Jahres amtlich: Der Handel muß verbrauchte Batterien kostenlos zurücknehmenund den Herstellern zum Recycling oder zur umweltschonenden Beseitigung zurückgeben. Die Kunden sind durch gut sichtbare Schrifttafeln darauf hinzuweisen. Die zuvor freiwillige Rücknahmemöglichkeit durch Handel und Industrie hatte sich als unzureichend erwiesen. Jedoch wurde eine Pfandregel mit dem neuen Gesetz nur für Autobatterien eingeführt, bei denen „der Rücklauf bereits 95 Prozent beträgt“, bemängelt die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände.

Jährlich kommen rund 900 Millionen Gerätebatterien auf den deutschen Markt, wovon bislang nur etwa 25 bis 30 Prozent wieder im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen landeten. Die neue Batterieverordnung soll diese Quote erhöhen und verbietet die umweltschädigende „Entsorgung“ der elektrischen Kraftpakete über den Hausmüll.

Man unterscheidet zwischen nichtwiederaufladbaren und wiederaufladbaren Primärzellen sowie Akkumulatoren, kurz Akkus genannt. Egal ob Rund- und Knopfzellen oder Batterieblöcke: nahezu alle enthalten umweltgefährdende Stoffe. Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) und Blei (Pb) sind besonders gefährlich und müssen auf den Batterien deklariert sein. Aber auch Nickel und Lithium nebst ihren chemischen Verbindungen gehören nicht in den Hausmüll. Die pro Jahr in Deutschland verkauften und in Geräte eingebauten Batterien enthalten 615 t Cadmium, 5,5 t Quecksilber, 5 t Silber, 600 t Nikkel und 4.000 t Zink. Alle in einem Jahr in Deutschland in Verkehr gebrachten Autobatterien enthalten zudem 180.000 t Blei, heißt es in einer Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA). Diese Stoffe können zum Teil direkt gesundheitliche Schäden verursachen, zum Teil gelangen die Metalle bei unsachgemäßer Entsorgung in die Nahrungskette, schädigen Ökosystem, Tiere, Grundwasser und damit wiederum indirekt den Menschen. Cadmiumverbindungen (NiCd) beispielsweise können zu Nierenschäden führen und gelten als krebsverdächtig. Nickel kann allergische Reaktionen auslösen, und Blei lagert sich in den Knochen ab, was die biochemischen Prozesse im Körper stört.

Damit nicht genug: „Primärbatterien verbrauchen zu ihrer Herstellung 40 bis 50mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung zur Verfügung stellen“, so das UBA. Eine Bilanz, die nur durch wiederaufladbare Batterien und Akkus verbessert werden kann, sofern man richtig mit ihnen umgeht. Ein Gerät mit zusätzlichem Stromanschluß, auch per externes Netzgerät, ist einem rein batteriebetriebenen vorzuziehen. Wiederaufladbare, auswechselbare Akkus und wiederaufladbare Primärzellen eignen sich besonders für häufig genutzte Geräte wie Radio oder Walkman. Taschenrechner kommen ohne Batterie aus: Schon lange gibt es solarbetriebene.

Wiederaufladbare Alkalimangan-Zellen können mit einem speziell auf diese Typen abgestimmten Ladegerät bis zu 200mal erneuert werden. Mit einem Netzanschluß können allerdings auch sie nicht konkurrieren, allenfalls den Verbrauch von „Einmalbatterien“ einschränken. Im Handel sind sie mit dem Aufdruck „rechargeable“, „wiederaufladbar“ oder „RAM“ (rechargeable alkalimangan).

Auch die Verwendung wiederaufladbarer Akkus entlastet die Umwelt, obwohl auch sie noch bis zu 20 Prozent des giftigen Cadmiums enthalten. Hersteller versprechen allerdings bis zu 1.000 Zyklen – sofern sie richtig genutzt und geladen werden. Lädt man NiCd-Akkus beispielsweise zu früh und noch bevor sie einen „optimalen Entladezustand“ erreicht haben, wirkt der sogenannte Memory-Effekt: Der Akku „merkt“ sich gleichsam diesen Ladepegel und kann dann durch Wiederaufladen niemals wieder seine volle Kapazität erreichen. Die Zelle ist bei erneutem Gebrauch sehr bald wieder entladen. Auch das Gegenteil schadet: Durch Tiefentladung werden Akkus dauerhaft ruiniert. Deswegen eignen sich NiCd-Akkus beispielsweise kaum für Taschenlampen, es sei denn, sie werden bei schwächer werdendem Licht sofort ausgeschaltet. Geräte mit Tiefentladungsschutz schalten demgegenüber selbsttätig ab, sobald eine Mindestspannung unterschritten wird. Das verhindert eine Zerstörung des Akkus. Tip: Kein allzu billiges Ladegerät kaufen, sondern ein elektronisch gesteuertes. Es entlädt die Akkus optimal, bevor sie wieder erneuert werden. In der Regel macht sich ein gutes Ladegerät schon dann bezahlt, wenn ein elektrisches Gerät lange Zeit genutzt wird, beispielsweise ein Walkman täglich etwa zwei Stunden. Aber: Pro Gerät entweder Einmalbatterien oder Akkus verwenden. Beide haben unterschiedliche Kapazitäten, der Akku kann von einer herkömmlichen Batterie, sofern im gleichen Gerät betrieben, ruiniert werden.

Neu gekaufte Akkus sollten vor dem ersten Gebrauch zunächst zwei-, dreimal mit dem Ladegerät geladen und entladen werden. So erreicht der Akku seine volle Kapazität. Achtung: In Ladegeräte für Akkus dürfen keine Primärbatterien eingesetzt werden. Explosionsgefahr! Das Ladegerät kann zerstört werden. Etwas umweltschonender als NiCd-Akkus sind Nickel-Metall-Hydrid-Akkus (NiMH), obwohl sie ebenfalls das Schwermetall Nickel enthalten. Fachleuten zufolge gehört die Zukunft allerdings dem Lithium-Ionen-Akku, der mit zunehmender Markteinführung preiswerter wird. Allerdings läßt sich auch mit Einmalbatterien sorgsam umgehen: Versagen sie im Walkman, geben sie noch immer genug her, um beispielsweise eine Küchenuhr monatelang anzutreiben.

Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellte man allerdings kürzlich fest, daß der Handel die neue Batterieverordnung bisher nur „mangelhaft“ umsetze. Die Verbraucherschützer besuchten der Stiftung Warentest zufolge rund 600 Läden in mehr als 40 Städten und fanden dabei heraus, daß weniger als 10 Prozent der Geschäfte die Kunden vorschriftsmäßig informierten. In fast einem Drittel der Fälle war „die Rückgabe von Batterien und Akkus auf Nachfrage möglich“. Die Verbraucherzentrale fordert „vom Handel mehr Verbraucheraufklärung und von den Herstellern die Kennzeichnung aller Kraftzellen mit dem Symbol einer durchgestrichen Mülltonne“. alo

„Wiederaufladbar oder Ex und Hopp? Fragen und Antworten zu Batterien, Akkus und Umwelt.“ Umweltbundesamt, ZAD, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Tel. (0 30) 89 03-0 Fax -29 10, kostenlos.