Hochschul-Leitlinien vorgelegt
: „Mangelverwaltung“

■ Kurz vor den Wahlen hat die Koalition ihre Hochschul-Hausaufgaben gemacht

In der letzten Bürgerschaftssitzung der Legislaturperiode wird die große Koalition die Leitlinien ihrer Hochschulplanung vorlegen: Der seit 1996 überfällige Hochschulgesamtplan III wurde Anfang der Woche vom Senat verabschiedet. Darin wird die Hochschulplanung in Bremen bis zum Jahr 2010 beschrieben.

Kurz vor den Bürgerschaftswahlen hat der Senat somit eine seiner Koalitionsvereinbarungen aus dem Jahr 1995 erfüllt. Anno dunnemals wurde nämlich gefordern, Ausgaben und Ausbau der Hochschulen zu überprüfen. Seit 1995 warteten Hochschulplaner auf Vorlage des Grundsatzpapiers. 1996 wurde gar ein Entwurf präsentiert, der aber schnell Makulatur war: Die Entscheidung, in Grohn eine Privatuniversität zu gründen war nicht eingearbeitet.

„Das ist schon pikant, wenn man die Grundlage für das Regierungshandeln so kurz vor Ende der Legislaturperiode vorlegt“, merkt Hermann Kuhn, wissenschaftspolitischer Sprecher der Grünen, an. Der Senat hätte durchaus zwei Varianten des Planes erarbeiten können.

Mit dem langen Zögern hat sich der Senat genaugenommen einer Gesetzesüberschreitung schuldig gemacht. Denn im derzeit noch geltenden Bremischen Hochschulgesetz steht unter Paragraph 104: „Die Hochschulplanung des Landes ist in einem vierjährigen Hochschulgesamtplan darzulegen, der fortgeschrieben wird.“ 1987 gab es den ersten Plan, 1991 den zweiten. Doch dann entstand eine Lücke von drei Jahren: Zwischen 1995 und 1998 wurde ei abgesegneter Hochschulgesamtplan nicht präsentiert. „An der rechtlichen Lücke hat sich bislang noch niemand gestoßen“, sagt der Pressesprecher der Wissenschaftsbehörde, Rainer Gausepohl. Was genau nun in dem bislang unveröffentlichen Papier steht, ist noch unklar. Fest steht: Auch über Studentenzahlen-Prognosen wird keine Aussage getroffen – obwohl auch dies ausdrücklich im Gesetz steht.

Einer der wenigen, die den Plan schon gelesen haben, ist der wissenschaftspolitsiche Sprecher der AfB-Fraktion, Klaus Bernbacher. In seinen Augen ist der Finanzteil des Planes „ein Dokument der Mangelverwaltung“. Bernbacher: „Wir sind skeptisch, ob die Finanzierung so stehen bleiben kann, wie im HGP III angedacht.“ Bei den zu erwartenden Lohn- und Kostensteigerungen seien die vorgesehenen Staatszuschüsse nur durch weitere Einsparungen zu erwirtschaften. Bernbachers Vorschlag: Studiengebühren einführen. cd