Kommentar
: Versprechen halten

■ Auch im Wahlkampf gelten Gesetze

Wie war das noch mit dem Paragraphen 218? Sollte da nicht ein Rechtsanspruch umgesetzt werden, um Frauen für den verschärften Abtreibungsparagraphen zu entschädigen? Und ab 1. Januar 1999 ein gesetzlich festgeschriebener Anspruch auf einen Kindergartenplatz gelten?

„Ja“, sagen dazu Berlin und auch Nordrhein-Westfalen. Und sie legen wie vorgeschrieben neue Betreuungsgesetze vor. Deutlich ausformuliert sind sie – trotz Sparzwang, Bauboom und Regie-rungsumzug. In Bremen dagegen kommt ein mürber Gesetzentwurf erstmal satte drei Monate zu spät und wird dann auch noch bis zu den Bürgerschaftswahlen im Juni quasi auf Eis gelegt.

Gesetzlicher Auftrag? Pflicht vor den Bürgern? Das alles sind an der Weser offenbar Fremdworte. Denn statt ein Versprechen vertrauenswürdig umzusetzen, verschleppen die Bremer lieber aus purer Wahlkampftaktik das Gesetzgebungsverfahren. Wahlkampfzeiten sind aber keine gesetzlosen Epochen. Denn auch wenn am 6. Juni gewählt wird, und Eltern durch schlechte Nachrichten nicht verprellt werden sollen, ist das noch lange kein Grund, jegliches politisches Handeln einfach sang- und klanglos einzustellen. Versprechen – vor allem im Wahlkampf gerne gegeben – sind dazu da, um sie einzulösen. Und nicht, um sie aus schnödem Stimmenegoismus einfach zu vertrödeln. Katja Ubben