FSK ausgetrickst

■ Doppelzüngig: Hamburger Medienanstalt

Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern – nach diesem Motto ging offensichtlich die Hamburgische Anstalt für Neue Medien (HAM) bei der Vergabe der Radiofrequenz 89,1 MHz vor. Während sich die Medienanstalt offiziell mehrfach dafür ausgesprochen hat, die freie Welle dem nichtkommerziellen Radio „Freies Sender Kombinat“ (FSK) zuzuweisen, wirkte sie hinter den Kulissen in die entgegengesetzte Richtung.

Der Erfolg ist bekannt: Im Juli entschied Senatskanzleichef Thomas Mirow, daß zukünftig das Berliner „DeutschlandRadio“ auf der Welle senden soll. Die freien Radiogruppen vom FSK wurden hingegen mit einem täglichen „Sendefenster“ von durchschnittlich vier Stunden pro Tag abgespeist. Die HAM präsentierte sich öffentlich verschnupft: Es sei „nur die zweitbeste Lösung“, die Mirow durchgesetzt habe.

Doch es war gerade die HAM die – entgegen ihrem eigenen Vorstandsbeschluß – darauf hinwirkte, die FSKlerInnen in enge Zeitschranken zu verweisen. In einem „vertraulichen“ Papier aus dem Hause Mirow wird eingeräumt, „daß mehr Kriterien des Frequenzvergabegesetzes“ für „ein örtliches Hörfunkprogramm sprechen, als für eine Zuweisung an das DeutschlandRadio“. Die Senatskanzlei habe jedoch anders entschieden, da „die HAM selbst davon ausgeht, daß (...) eine vollständige Ausfüllung dieser Frequenz mit einem örtlichen Hörfunkprogramm nicht möglich sein dürfte. Die HAM hat daher der Senatskanzlei gegenüber wiederholt (...) erkennen lassen, daß sie eine zeitpartagierte Zuweisung bevorzugen würde“.

Offiziell hingegen hatte die HAM vor der Entscheidung im Juli verlautbart, ihr Vorstand habe beschlossen, „um die Zuweisung dieser Frequenz an die HAM zu bitten“, damit sie ein „nichtkommerzielles Lokalradio“ ausschreiben könne. Ein Frequenzsplitting solle deshalb nach ihrer Auffassung „nur hilfsweise angestrebt werden “. mac