Wer wem wie wann?

■ Chaos um Kindergeld: Kein Gesetz, keine Formulare, keine Klarheit

So etwas haben die braven Beamten des Hamburger Arbeitsamtes noch nicht erlebt: „Wir haben keine Formulare. Wir haben keine Rechtslage. Nürnberg weiß auch nichts. Bitte rufen Sie uns nicht an. Wir können Ihnen auch nichts sagen.“ Außer: „Sie brauchen sich keine Sorgen machen. Das Kindergeld kommt.“

Anlaß der ungewöhnlichen Aufregung ist ein finanzpolitisches Durcheinander, das sich der deutsche Beamtenapparat selbst kaum zugetraut hätte: Zwar haben sich Bundesregierung und Opposition auf das berühmt-berüchtigte Steuergesetz 1996 geeinigt. Zwar steht fest, daß es ab dem 1.1.96 ein einheitliches Kindergeld von 200 Mark pro Kind geben wird. Doch das wär's dann auch schon fast.

Unklar ist nämlich noch, wer wem wie und wann das Kinderkopfgeld überweist. Es gibt zwar ein Gesetz, dieses schweigt sich jedoch an der entscheidenden Stelle aus und verweist auf eine Rechtsvorschrift, die noch nicht existiert.

Und damit auch keine Formulare. Noch wird nämlich von verschiedenen Lobbys erbittert darum gerungen, ob und bis zu welcher Betriebsgröße sich ein Arbeitgeber von der Auszahlungspflicht befreien lassen kann. 90.000 Hamburger Betriebe und 143.000 kindergeldberechtigte Hamburger Haushalte warten jedenfalls auf Klarheit.

Um die letzten Reste davon zu beseitigen, haben die Arbeitsämter jetzt alle Betriebe angeschrieben, um ihnen mitzuteilen, „was wir noch nicht wissen“. Ein ähnliches Schreiben wird in den nächsten Tagen auch den 143.000 Kindergeldhaushalten zuflattern. Doch immerhin – auch dieser Tunnel hat irgendwo Licht: „So Ende November, vielleicht auch Anfang Dezember“ wird Bonn sich wohl melden.

Florian Marten