■ Infos
: Das kleine Naturschutz-ABC

Es gibt drei Kategorien für Großschutzgebiete:

In Naturparks sollen beispielhaft und flächendeckend Naturschutzziele und Erholungsvorsorge mit einer umwelt- und naturverträglichen Landschaftsnutzung und Wirtschaftsentwicklung verbunden werden. Aus dem Naturpark werden keine Ge- oder Verbote hergeleitet. Ein Pflege- und Entwicklungsplan schlägt Schutz-, Entwicklungs-, Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen vor, er ist nicht rechtsverbindlich.

Biosphärenreservate sind national bedeutende Kulturlandschaften, die sowohl natürliche als auch stark durch den Menschen geformte Lebensräume beherbergen. Sie gliedern sich in Kernzonen (meist Naturschutzgebiete), Pflegezonen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete) und Entwicklungszonen.

Nationalparks sind großräumige Landschaften mit einer für das Land einzigartigen Naturausstattung. Der überwiegende Teil sind Naturschutzgebiete und vom Menschen nicht bzw. gering beeinflußte Gebiete. Die meisten Nationalparks in Deutschland erfüllen nicht die strengen international gültigen Kriterien für Nationalpark und werden daher als sogenannte Entwicklungsnationalparks bezeichnet.

Für Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden im Gegensatz zu Großschutzgebieten rechtsverbindliche Schutzgebietsverordnungen aufgestellt, die zur öffentlichen Beteiligung der Bürger ausliegen.

In Naturschutzgebieten steht der Biotop- und Artenschutz im Vordergrund, beispielsweise der Schutz eines Sees oder einer Niederung. Über Ge- und Verbote in der Schutzgebietsverordnung können Einschränkungen für bislang ausgeübte Nutzungen eintreten. Das Umweltministerium prüft hier, inwieweit sich Entschädigungsansprüche ableiten lassen und wie verträgliche Regelungen gefunden werden können. In Deutschland stehen knapp zwei Prozent der Flächeunter Naturschutz.

Rund ein Viertel der Fläche Deutschlands ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Ziele sind hier die Bewahrung des Landschaftsbildes und die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, um die Naturgüter nachhaltig und dauerhaft nutzen zu können. Sie dienen vorrangig der Erholung. Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft und Jagd sind ohne große Einschränkungen möglich. VW