Kein Kommentar ohne Gegendarstellung

Freiburg/Karlsruhe (dpa/taz) – Wer sich in einem Zeitungskommentar zu Unrecht kritisiert sieht, kann eine Gegendarstellung verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Es ging um das Berufungsverfahren des Badischen Verlags gegen den Bürgermeister der südbadischen Stadt Mülheim, der eine Gegendarstellung verlangt hatte. In einem Kommentar hatte ihm die Badische Zeitung vorgeworfen, nichts für die Flüchtlinge im Ort zu tun. Dabei habe es sich eindeutig um eine Tatsachenbehauptung und keine reine Meinungsäußerung gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Freiburg vom Sommer 1998. Darin wurde die Badische Zeitung verpflichtet, eine Gegendarstellung des Bürgermeisters abzudrucken.