Abgeordnete sollen monatlich 14.275 Mark erhalten

■ Bundestagspräsident Wolfgang Thierse schlägt vor, die Diäten stufenweise anzuheben

Bonn (taz) – Die Diäten der 669 Bundestagsabgeordneten sollen sich nach einem Vorschlag des Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse auf 14.275 Mark erhöhen. Ab dem 1. Januar 2000 bekämen die Volksvertreter in vier Jahresschritten monatlich jeweils 350 Mark mehr. Dieser Vorschlag sei das Ergebnis „langer Gespräche mit den Fraktionen“, so Thierse gestern in Bonn. Aus seiner Sicht seien die Erhöhungen „maßvoll und bescheiden“. Die Anhebung bleibe unter dem diesjährigen Tarifabschluß im öffentlichen Dienst von 3,1 Prozent und unter der für die Beamtenbesoldung vorgesehenen Erhöhung von 2,9 Prozent. Ziel ist, die gesetzlich empfohlene Angleichung an die Gehälter oberster Bundesrichter von rund 14.500 Mark zu erreichen (Besoldungsgruppe R6). Zur Zeit, so Thierse, liege die Entschädigung für Abgeordnete noch um mehr als 1.600 Mark unter der gesetzlichen Vorgabe. Die Abgeordneten bekommen zusätzlich zum regulären Einkommen eine steuerfreie Kostenpauschale von 6.344 Mark für Wahlkreisarbeit, Bürokosten und Zweitwohnung am Regierungssitz. Über eine zehnprozentige Amtszulage sollen sich die Vorsitzenden der 23 Ausschüsse des Deutschen Bundestages freuen dürfen. Die Ausschüsse leisteten den „quantitativ größten Beitrag zur Parlamentsarbeit“. Auf geteilte Meinung unter den Parlamentariern sei sein Vorschlag gestoßen, die Übergangsgelder für ehemalige Minister und Staatssekretäre zu kürzen. Bisher erhalten sie diese Gelder auch, wenn sie direkt nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt ein festes Gehalt beziehen; als Abgeordnete oder in der freien Wirtschaft. Thierse will das Übergangsgeld aber nur noch zahlen, wenn die Ex-Minister ansonsten ohne Einkommen dastünden. Abgeordnete, die Bezüge als Ex-Landesminister oder Bürgermeister erhalten, sollen davon in Zukunft nur noch maximal 20 Prozent behalten dürfen. Derzeit werden diese Einnahmen nur zur Hälfte auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Diese Neuregelungen sollen „aus Gründen des Vertrauensschutzes“ erst zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Dringend empfahl Thierse den Fraktionen, über die generelle Offenlegung der Einkommen erneut zu beraten. Thierse verwies auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD aus der vergangenen Wahlperiode. Thorsten Denkler