■ Redaktionelle Erklärung
: AWO versus Taake

Wir haben in unserer Ausgabe vom 15.4.1999 über die Auseinandersetzungen zwischen der Bremer Arbeiterwohlfahrt (AWO) und ihrem fristlos entlassenen früheren Geschäftsführer Hans Taake berichtet. In diesem Bericht heißt es, die AWO wolle gegen Taake nicht gerichtlich vorgehen. Dies hat der Geschäftsführer der AWO, Dr. Burkhardt Schiller, so nicht gesagt.

Vielmehr hat er erläutert, wie es in dem weiteren taz-Bericht auch wörtlich heißt, daß die AWO derzeit versucht, sich außergerichtlich mit Taake zu einigen. Dabei geht es auch um die Rückzahlung möglicherweise über Jahre zu Unrecht ausgezahlter Gelder. Wenn diese Einigung nicht zustande kommt, hält es sich die AWO selbstverständlich offen, nach Abschluß der internen Ermittlungen gegen Taake strafrechtlich oder zivilrechtlich vorzugehen.

In einem Kommentar zu dem taz-Bericht heißt es, es bestünden bei der AWO offensichtlich „hausintern keine Kontrollmechanismen“. Dies ist natürlich nicht so. Nach der Satzung der AWO wird die Geschäftsführung vom Vorstand beaufsichtigt und kontrolliert. Ferner werden die Jahresabschlüsse der AWO laufend durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Der Vorstand der AWO geht davon aus, daß es bei dieser Kontrolle keine Versäumnisse gab.

taz-bremen, Klaus Wolschner