Beschlossen wie vorgelegt

■  Koalition bleibt ungerührt: Trotz Protesten hat das Parlament das Gleichstellungsgesetz für Behinderte und die Verschärfung des Polizeigesetzes gestern verabschiedet

Das Abgeordnetenhaus hat gestern mit den Stimmen der Großen Koalition ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte beschlossen. Damit ist Berlin das erste Bundesland, das ein solches Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet hat.

Behindertenorganisationen haben kritisiert, daß das Gesetz nicht weitreichend genug ist. Ein Verbandsklagerecht, das es Behindertenorganisationen ermöglicht, juristisch gegen Mißstände vorzugehen, wurde entgegen einem ersten Entwurf, stark eingeschränkt. Ebenso wurde ein klar definiertes Diskriminierungsverbot gestrichen. Zu den positiven Seiten des Gesetzes zählen, daß erstmals die Gebärdensprache anerkannt wird und Gehörlose darin unterrichtet werden. Zudem ist nun Pflicht, den öffentlichen Nahverkehr behindertengerecht zu gestalten. Auch der Behindertenfahrdienst Telebus ist nun als gesetzliche Pflichtaufgabe des Landes anerkannt.

Als nächstes verabschiedete das Parlament die Verschärfung des Polizeigesetzes (Asog). Danach kann die Polizei künftig lagebildabhängige, verdachtsunabhängige Personen- und Verkehrskontrollen durchführen (die taz berichtete). Auch können Polizeibeamte künftig ein zeitlich und örtliches Platzverbot erteilen. Die Dauer richtet sich nach dem Einzelfall, eine Höchstgrenze besteht nicht. Nach den Vorstellungen der CDU soll sich das Platzverbot vor allem gegen Drogendealer, Hütchenspieler, aggressive Bettler und illegale Prostituierte richten.

Bei den Demonstrationen rund um den 1. Mai wird das verschärfte Gesetz jedoch noch nicht zur Anwendung kommen, wie die Sprecherin der Innenverwaltung, Isabelle Kalbitzer, auf Anfrage mitteilte. Das Gesetz tritt erst mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Dies könne zwischen zehn Tagen und drei Wochen dauern.

Beschlossen wurde nach kurzer Debatte auch die Umwandlung der Freiwilligen Polizeireserve in einen Freiwilligen Polizeidienst. Die ehrenamtliche Unterstützung der Polizei bei Streifengängen und Objektschutz steht BürgerInnen zwischen 18 und 45 Jahren offen.

PDS und Grüne kritisierten die Umwandlung scharf. Der grüne Abgeordnete Norbert Schellberg sprach von einer „unsäglichen Kompetenzerweiterung“ für den künftigen Freiwilligen Polizeidienst. Grüne und PDS unterstützen die geplante Verfassungsklage der Gewerkschaft der Polizei. win