Miethai & Co
: Unterm Strich

Heizkostenabrechnung  ■ Von Achim Woens

Beim Umzug in eine andere Wohnung stellt sich die Frage, wie der eigene Verbrauch von dem des Vormieters abgegrenzt werden kann.

Der verbrauchsunabhängige Teil der Kosten (meist 50 Prozent) muß nach der sogenannten Gradtagstabelle aufgeteilt werden. Diese enthält langjährige Erfahrungswerte darüber, welcher Anteil der Jahresheizenergie beispielsweise im Sommerhalbjahr (April bis September, etwa 19 Prozent) und im kälteren Winterhalbjahr (etwa 81 Prozent) verbraucht wird.

Für den verbrauchsabhängigen Teil der Kosten muß eine Zwischenablesung vorgenommen werden. Allerdings sind hier beim Einsatz von Verdunster-Röhren einige Schwierigkeiten zu beachten. Die ausziehenden MieterInnen sind wegen der sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe im Vorteil, da die Röhrchen über die Null-Markierung hinaus gefüllt sind. Die Flüssigkeit verdunstet nämlich auch bei abgestelltem Heizkörper in geringem Umfang weiter.

Diese „kostenlosen“ Striche sind in der Regel verbraucht, wenn die neuen MieterInnen einziehen. Dies kann vom Ab-rechnungsunternehmen com-putergesteuert berücksichtigt werden, was auf der Abrechnung rechnerisch nachvollziehbar deutlich gemacht werden muß. Dort erscheinen dann beim ausgezogenen Mieter mehr als die abgelesenen Striche und beim einziehenden Mieter weniger.

Dieses Verfahren versagt allerdings, wenn die ausziehenden MieterInnen nur sehr kurz in der Wohnung gewohnt haben und nicht einmal die Kaltverdunstungsvorgabe verbraucht haben. Für diesen Fall haben sich die Abrechnungsunternehmen darauf verständigt, daß auch der verbrauchsabhängige Kostenteil nach der Gradtagszahlenmethode berechnet werden soll.

Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern,

Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40