Bei Ladendiebstahl soll die Pappe weg

■ Justizsenator will Führerscheinentzug auch bei Straftaten, die nicht im Straßenverkehr begangen werden. Grüne und CDU plädieren für Beschränkung auf Verkehrsdelikte

Ob Diebstahl, Betrug oder Beleidigung – geht es nach dem Willen von Justizsenator Ehrhart Körting (SPD), könnten solche Delikte mit Führerscheinentzug statt mit Geld- oder Bewährungsstrafen geahndet werden. „Ein Fahrverbot ist eine Art der Einschränkung der Freiheit und für viele eine spürbare Sanktion“, so Sprecherin Svenja Schröder-Lomb. Körting hatte sich am Dienstag auf einer Veranstaltung der ÖTV zur Überbelegung der Berliner Gefängnisse zum Fahrverbot als Sanktionsmöglichkeit geäußert. Hintergrund ist die Überbelegung der Berliner Justizvollzugsanstalten, die zum Teil auch daher rührt, daß Haftstrafen angetreten werden, um Geldstrafen abzusitzen.

Eine Bundesratsinitiative ist jedoch nicht geplant, weil auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ähnliches plant. Bevor sie jedoch eigene Gesetzentwürfe vorlegt, wartet sie die Ergebnisse einer Kommission ab, die ihr Vorgänger Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) im vergangenen Frühjahr eingesetzt hatte. Die zwölfköpfige Kommission soll bis Mitte des Jahres einen Zwischenbericht und bis Jahresende einen Endbericht über Alternativen zu Geld- und Haftstrafen vorlegen. Nach Angaben des Justizministeriums unterscheiden sich jedoch die Positionen von Däubler-Gmelin und der Kommission in einem entscheidenden Punkt: „Die Kommission hat Sympathien für den Führerscheinentzug nur für Fahrdelikte“, so Pressesprecher Bernhard Böhm, „die Ministerin sieht das losgelöst vom Straßenverkehr.“ Böhm betonte aber, daß „beide Positionen nicht ehern und unverrückbar“ seien. Die Argumente der Kommission, daß es einen Zusammenhang zwischen Strafe und Delikt geben müsse, bezeichnete er als „Kokolores“.

Bei den Grünen und der CDU stößt Körtings Vorschlag auf Ablehnung. „Wenn es keinen Bezug zur Strafe gibt, ist das nicht sinnvoll“, so der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Norbert Schellberg, der lediglich einen Führerscheinentzug bei Delikten im Straßenverkehr befürwortet. „Bei einem Ladendieb gibt es keinen Bezug zur Sanktion.“ Schellberg gibt jedoch zu bedenken, daß der Führerscheinentzug Berufskraftfahrer wesentlich härter treffe als Sonntagsfahrer. Zudem sei unklar, was mit Menschen passiere, die keinen Führerschein haben. Auch der innenpolitische Sprecher der CDU, Roland Gewalt, befürchtet eine „Ungleichbehandlung“. Er will diese Sanktion nur „auf Gefährdungen im Straßenverkehr“ beschränkt wissen. Bereits jetzt ist es möglich, bei Straftaten, die beim Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden, ein Fahrverbot als zusätzliche Sanktion zu verhängen. Dazu gehören beispielsweise das Abtransportieren von Diebesgut oder Vergewaltigungen in Kraftfahrzeugen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden im vergangenen Jahr von den Strafgerichten insgesamt 17.008 Führerscheine entzogen. Zwischen Januar und März waren es 3.865. B. Bollwahn de Paez Casanovaa