■ beiseite
: Tanz

Etwas mehr Zeit haben die Tänzer und Tänzerinnen, Choreographen und Choreographinnen dieser Stadt, die sich für förderungswürdig halten. Für die Tanzstipendien des Senats können sie sich bis 21. Mai 1999 bewerben. Vorausgesetzt, sie leben und arbeiten meistens in Berlin und haben eine abgeschlossene Tanzausbildung und/oder zwei Jahre entsprechende Berufserfahrung. ChoreographInnen müssen mindestens eine eigene Arbeit herausgebracht haben. Im O-Ton: „Gefördert werden zeitlich begrenzte Weiterbildungsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, die der künstlerischen Vervollkommnung der Bewerber/-innen dienen, wie z.B. selbstorganisierte Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungszwecken.“ Vervollkommnung! Bitte wenden Sie sich an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat IV E, Brunnenstraße 188 – 190, 10119 Berlin.