Beck fordert Abschiebestopp

Die Umweltminister der Europäischen Union haben sich für eine zügige Bestandsaufnahme der im Kosovo-Krieg entstandenen Umweltschäden ausgesprochen. In Wiederaufbau- und Hilfsprogrammen müsse dem Umweltschutz ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden, sagte der Vorsitzende des EU-Umweltministerrats, Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die EU-Kommission solle entsprechende Prüfungen einleiten. Die EU-Umweltminister haben den Balkan-Ländern Hilfe bei der Beseitigung der durch den Kosovo-Krieg entstandenen Umweltschäden in Aussicht gestellt. dpa

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Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Bündnisgrüne), hat die Innenminister aufgefordert, für die Kosovo-Flüchtlinge einen Abschiebestopp zu erlassen. Damit würde eine klare rechtliche Grundlage geschaffen, erklärte die Grünen-Politikerin am Sonntag in Bonn. Die „lediglich faktische Aussetzung der Abschiebung, die sich auf das Flugembargo gründet“, sei angesichts der Verfolgung und Vertreibung im Kosovo zynisch, sagte Beck. AP

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Unterdessen entstanden Differenzen bei den Hilfsorganisationen über die Unterbringung von Kosovo-Flüchtlingen in Ländern außerhalb des Balkans. Rupert Neudeck, Gründer des Komitees Cap Anamur, kritisierte die Aufnahme weiterer Kosovo-Flüchtlinge in Deutschland. Denn damit werde „eine Erwartung geweckt, es könnten am Ende Hunderttausende nach Mitteleuropa kommen“, sagte Neudeck der Welt am Sonntag. AP

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Mit ihrem Kosovo-Einsatz bewegt sich die Nato nach Ansicht des Völkerrechtsexperten Ulrich Fastenrath außerhalb des Nato-Vertrages. Der Einsatz sei nur von dem im April beschlossenen neuen Strategiekonzept zur Krisenbekämpfung gedeckt, sagte Fastenrath in einem Interview des Nachrichtenmagazins Spiegel. Bundeswehreinsätze nach diesem neuen Konzept halte er jedoch für verfassungswidrig. Bundestagsfraktionen, die sich in ihren parlamentarischen Rechten verletzt fühlten, oder Bundeswehrsoldaten, die an einem solchen Auslandseinsatz teilnehmen müssen, könnten dagegen Verfassungsklage einreichen, sagte Fastenrath.

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich nach Informationen des Magazins Focus inzwischen erstmals mit den Gewissenskonflikten eines Wehrpflichtigen wegen des Kosovo-Krieges befaßt. Das Gericht habe den Eilantrag des 27 Jahre alten Mannes zwar abgewiesen, jedoch zugleich signalisiert, daß eine Verfassungsbeschwerde „nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet“ sei. Der junge Mann hatte wegen „grundlegender moralischer Bedenken“ gegen seine Einberufung geklagt. Das Gericht wies den Eilantrag ab, weil nach „allgemeiner Lebenserfahrung“ in den ersten Tagen kein Dienst mit der Waffe verlangt werde. An diesem Mittwoch soll das Kreiswehrersatzamt in Siegen darüber entscheiden, ob der Mann als Verweigerer anerkannt wird. dpa