„Münchner Todeskrater“: Niemand schuldig

München (AFP) – Für das tragische Busunglück am „Münchner Todeskrater“ im September 1994 wird voraussichtlich niemand zur Verantwortung gezogen. Die Staatsanwaltschaft München stellte das letzte große Ermittlungsverfahren ein, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick gestern in München mitteilte. Das Verfahren gegen Unbekannt habe ergeben, daß nicht die U-Bahn-Bauarbeiten, sondern „nicht erkannte und nicht erkundbare Sandrisse“ zu dem Unglück geführt hätten. Ein Nahverkehrsbus war 1994 in München mit dem Heck voraus in einen plötzlich auf der Fahrbahn entstandenen, fast zehn Meter tiefen Krater gestürzt; drei Menschen starben.