Rechtsextremist gegen die Rechtschreibreform

■ Mitorganisator des Volksbegehrens soll rechtsextremer „Artgemeinschaft“ angehören

Gernot Holstein, prominentes Mitglied des Berliner Vereins für Rechtschreibung und Sprachpflege (BVR), der seit Montag Unterschriften für das Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform sammelt, ist nach Angaben des Antifaschistischen Presse-Archivs Mitglied der „neonazistischen“ Artgemeinschaft.

Laut Verfasssungsschutzbericht des Landes Bayern von 1997 ist die 1951 gegründete Artgemeinschaft „eine der neugermanisch-heidnischen Gruppen, die unter Berufung auf den alten nordisch-germanischen Götterglauben auch völkisch-rassistisches und antisemitisches Gedankengut pflegen“. Seit 1988 werde sie von dem „Hamburger Rechtsanwalt und Neonazi Jürgen Rieger geleitet“. In der Öffentlichkeit sei die Artgemeinschaft „insbesondere durch die von ihr mitgetragenen jährlichen 'Hetendorfer Tagungswochen‘ bekannt“. Vierteljährlich gebe die Gemeinschaft die Publikation Nordische Zeitung heraus.

In einer Ausgabe der Nordischen Zeitung von 1992 heißt es: „Die Mitglieder der Gefährtschaft begrüßen ganz herzlich als Neuaufnahmen Sabine und Gernot Holstein.“ Auf derselben Seite ist eine Anzeige des Ehepaars Holstein zur Geburt ihrer Tochter abgedruckt.

Gernot und Sabine Holstein waren im Namen ihres zehnjährigen Sohnes gegen die Rechtschreibreform vor Gericht gezogen. Als die Klage Ende März vom Verwaltungsgericht zurückgezogen wurde, sagte Holstein: „Wir setzen jetzt voll auf das Volksbegehren“.

Holstein war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Seine Frau Sabine wollte zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen.

Ernst Steppan, Vorsitzender des BVR, sagte gegenüber der taz, er distanziere sich natürlich von jeglichen ausländerfeindlichen und rassistischen Äußerungen. Dennoch sehe er vorerst keine Konsequenzen für eine Zusammenarbeit mit Holstein, da das Volksbegehren „in keinster Weise politisch gerichtet“ sei. Gereon Asmuth