Sechs Monate Haft für Cavalese-Piloten

■ US-Hauptmann wegen Justizbehinderung verurteilt. Geringes Strafmaß empört Angehörige der Opfer des Seilbahnunglücks

Camp Lejeune/Burgstädt/Rom (dpa) – Ein US-Militärgericht hat den Piloten, der im Februar vorigen Jahres das Seilbahnunglück von Cavalese verursachte, wegen Behinderung der Justiz zu sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil hat viele Angehörige der Opfer tief empört. Der 32jährige Hauptmann Richard Ashby soll zudem „unehrenhaft“ aus der Marine-Infanterie entlassen werden, weil er zur Vernichtung eines Privatvideos über das Seilbahnunglück beigetragen hatte. Das Urteil ist rechtskräftig, wenn es vom Oberbefehlshaber der Marine-Infanterie bestätigt worden ist.

Das Strafmaß sei „beleidigend für die Erinnerung an die Toten“, erklärte die Vereinigung der Angehörigen gestern in Rom. „Für die Militärrichter ist die Zerstörung eines Videobandes schlimmer als das Massaker an 20 wehrlosen Skifahrern“, hieß es in der Erklärung. Der Anwalt der Angehörigen der sieben Opfer aus dem sächsischen Burgstädt, Jörg Krummel, kritisierte in Chemnitz, es gebe nach wie vor keine Konsequenzen für die eigentlich Schuldigen. Dennoch meinte Rita Wunderlich, Witwe eines der Opfer: „Ich hätte schreien können vor Freude, als ich es hörte.“ Jetzt könne der Pilot vielleicht die Haftstrafe nutzen, um etwas über sein Verhalten nachzudenken.

Ashbys Maschine hatte im Februar 1998 bei einem Tiefflug in den Dolomiten das Kabel einer Seilbahn durchtrennt. 20 Menschen wurden in den Tod gerissen. Bereits vor Monaten war der Pilot vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden, ebenso wie sein Navigator Joseph Schweitzer. Der hatte sich im Gegensatz zu Ashby schuldig bekannt und wurde aus der Marine-Infanterie entlassen.

Gegen das jetzt ergangene Urteil will Ashby Berufung einlegen. Doch ihm werden nur wenig Chancen eingeräumt. Ashby muß sich darauf einstellen, daß er nach Verbüßung seiner Strafe zeitlebens gebrandmarkt ist. In den USA wird eine unehrenhafte Entlassung aus dem Militär häufig schlimmer gewertet als eine Vorstrafe wegen eines Verbrechens.