Gewissen, Geld und Gruppe

■ Was sich nach der Spaltung der GAL-Fraktion in der Bürgerschaft ändert

Wieso dürfen die DissidentInnen ihre Mandate behalten?

Die Hamburger Verfassung legt fest: „Die Bürgerschaftsabgeordeten sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.“ Ein Parteiaustritt ist demnach kein Grund, einem Abgeordneten das Mandat zu entziehen.

Warum bilden die Ex-GAlierInnen keine Fraktion?

Weil sie dazu mindestens sechs sein müßten. Zu fünft haben sie den Status einer parlamentarischen „Gruppe“. Dieser wurde im Hamburger Fraktionsgesetz formell erst 1996 eingerichtet, nachdem die PDS ihren Gruppenstatus im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt hatte. Die Statt Partei hatte allerdings bereits ab 1995 de facto Gruppenstatus.

Welche finanziellen Einbußen bedeutet der Gruppenstatus?

Eine Fraktion bekommt für ihre parlamentarische Arbeit einen Grundbetrag von knapp 66.000 Mark im Monat. Für die Gruppe gibt es nur die Hälfte. Hinzu kommt aber – ebenso wie bei Fraktionen – ein „Steigerungsbetrag“ von 2030 Mark pro Abgeordnetem. Zusätzlich erhalten die DissidentInnen ebenso wie die CDU 670 Mark pro Nase Oppositionszuschlag. An den Abgeordnetengehältern und Bürokostenzuschüssen ändert sich nichts. Die DissidentInnen bekommen Büros im Rathaus, die die GAL-Fraktion abzwacken muß. Diese muß künftig auf 10.140 Mark monatlich verzichten.

Was darf die Gruppe in der Bürgerschaft und was nicht?

Die Abgeordneten können wie bisher kleine und große Anfragen und Anträge stellen. Allerdings haben sie als Gruppe weniger Redezeit als die Fraktionen – wieviel genau, muß der Ältestenrat noch einvernehmlich regeln. Die Ex-GALierInnen können kein Thema für die Aktuelle Stunde anmelden, wohl aber zur Debatte. Der Gruppenvorsitzenden steht ein Sitzplatz in der ersten Reihe zu. Für die heutige Bürgerschaftssitzung haben die DissidentInnen darauf verzichtet und werden alle auf ehemaligen GAL-Plätzen hinter der SPD sitzen.

Welche Folgen gibt es für die Ausschüsse?

Die GAL verliert in den drei größten Ausschüssen (Soziales, Eingaben und Haushalt) je einen Sitz an die DissidentInnen. Diese wiederum büßen in den übrigen Ausschüssen wie Stadtentwicklung (Susanne Uhl und Heike Sudmann), Umwelt (Lutz Jobs) und Wissenschaft (Julia Koppke) ihre Sitze ein. VorsitzendeR oder SchriftführerIn können sie generell nicht werden. Gewinnerin ist hier deshalb die CDU-Fraktion: Die GAL muß einen ihrer drei Ausschuß-Vorsitze (Bau und Verkehr, Gleichstellung oder Jugend und Sport) und eine Schriftführung (Schule, Soziales, Verfassung) an die Union abtreten. hedi