Nur im Interesse der Patienten –Betr.: „Titelkampf auf dem Therapeuten-Markt“, taz vom 8./9. Mai 1999

Das Psychotherapeutengesetz gewährleistet, daß jeder, der wegen seelischer Probleme einen Therapeuten sucht, sich darauf verlassen kann, daß ein „Psychotherapeut“ über eine qualifizierte Therapieausbildung verfügt und auch in der Regel über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Bekanntlich haben Patienten oft Schwierigkeiten, zwischen seriösen Therapeuten (wozu sicherlich auch viele Heilpraktiker zu zählen sind) und dubiosen oft selbsternannten Heilsaposteln aus dem esoterischen Grauzonenbereich zu unterscheiden.

Das Gesetz ist vorm Inkrafttreten Anfang Januar 1999 lang in der Presse diskutiert und über die Berufsverbände verbreitet worden. Deshalb hätte man auch wissen müssen, daß die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ab Januar 1999 gesetzlich geschützt worden ist. Ich kann es deshalb nicht nachvollziehen, daß einige Heilpraktiker schlicht „aus Versehen“ (oder war es etwa Absicht?) den Titel im Februar und März noch in alten Anzeigen gelassen haben.

Bei der Abmahnung mehrerer Heilpraktiker durch einen Psychotherapeuten ging es wohl in erster Linie um die Vertretung des wohlverstandenen Interesses der pflichtversicherten Patienten und nicht um einen Angriff aus dem anderen „Therapeutenlager“. Dr. med. M. Daigger, Psychiater und Psychotherapeut (Varel)