Grünes Licht für Hinrichtungen in Trinidad und Tobago

■ Britische Lordrichter ebnen Vollstreckung der Todesstrafe in der Karibik den Weg

Berlin (taz) – Die Lordrichter des britischen Privy Council, höchstes Berufungsgericht Großbritanniens und einiger Commonwealth-Staaten, haben am Mittwoch die Berufungsklage von neun zum Tode Verurteilten aus dem Karibikstaat Trinidad und Tobago zurückgewiesen. Ihre Anwälte hatten vergebens argumentiert, die Todesstrafe sei „grausam und unüblich“ und deshalb illegal. Die Lordrichter hoben auch die erst kürzlich beschlossene Aussetzung des Hinrichtungstermins auf.

Damit dürfte die Vollstreckung durch den Galgen nicht mehr zu verhindern sein. Laut Trinidads Generalstaatsanwalt Ramesh Maharaj sind die Hinrichtungen in den nächsten Tagen zu erwarten. Berichten zufolge waren die Gräber für die neun Todeskandidaten bereits für den ursprünglich vergangene Woche angesetzten Termin ausgehoben worden.

Die neun Mitglieder einer Drogendealerbande wurden 1996 zum Tode verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts in Trinidad hatten sie 1994 ein Bandenmitglied getötet, das aussteigen wollte, und dabei auch drei Familienangehörige ermordet. Die Hinrichtungen werden die ersten in Trinidad seit fünf Jahren sein. Es gibt über 100 weitere Todeskandidaten. Die Insel, wo permanent Alarmanlagen heulen, leidet aufgrund starker sozialer Probleme unter Gewalt und Drogenkriminalität.

Die frühere britische Kolonie wurde 1976 unabhängig, doch der Privy Council in London blieb Oberstes Berufungsgericht. Die britische Regierung riet vergeblich ihren Exkolonien von der Todesstrafe ab. Beim kommenden Gipfel der Karibischen Gemeinschaft, zu der auch Trinidad und Tobago gehört, wollen die Staatschefs im Juli über die Gründung eines karibischen Obersten Gerichts entscheiden. Hätte der Privy Council die Entscheidung der Richter aus Trinidad aufgehoben, hätte dies wahrscheinlich die Entscheidung zugunsten eines eigenen karibischen Gerichtshofes beschleunigt. Sven Hansen