■ Das UN-Tribunal
: 84 Anklagen

Das UN-Kriminalgericht für das ehemalige Jugoslawien wurde 1993 durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrats gegründet, um Kriegsverbrechen zu untersuchen und zur Anklage zu bringen, die in Jugoslawien seit 1991 begangen worden waren. Das Tribunal sollte sich mit vier Arten von Verbrechen befassen: – Verstöße gegen die Genfer Konvention von 1949 – Verstöße gegen internationale Bestimmungen zur Kriegsführung – Völkermord – Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Seither sind insgesamt 84 Personen im Zusammenhang mit 25 Fällen angeklagt worden – am prominentesten unter ihnen sind Radovan Karadic, der ehemalige Präsident der Republika Srpska, sein Militärchef Ratko Mladic sowie der „Arkan“ genannte Söldnerführer Zeljko Raznjatovic. Die gegen sie erhobenen Haftbefehle wurden aber weder von den serbischen Behörden noch von den SFOR-Truppen, die seit 1995 in Bosnien stationiert sind, vollstreckt.

Gegenwärtig laufen noch 22 Verfahren gegen 58 Personen. 25 Angeklagte befinden sich zur Zeit in Haft.

In vier Verfahren sind bisher folgende Urteile gefällt worden:

Duko Tadic wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Drazen Erdemovic erhielt fünf Jahre Haft.

Goran Jeliic wurde der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen, ihm steht noch ein zweiter Prozeß wegen Völkermordes bevor.

Zdravko Mucic erhielt sieben Jahre Haft.

Hazim Delic wurde zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

Esad Landzo erhielt 15 Jahre Haft.

Anto Furundzija wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Zlatko Aleksovski erhielt eine Strafe von zweieinhalb Jahren Haft. sf

(Details zu den Verfahren unter http://www.un.org/icty/index.html )