Juristischer Erfolg für NS-Zwangsarbeiter

■ Nürnberger Arbeitsgericht nimmt Schadenersatzklage an

Nürnberg (dpa/taz) – Ehemalige osteuropäische Zwangsarbeiter während der NS-Zeit haben bei ihren Entschädigungsforderungen vor dem Nürnberger Arbeitsgericht einen Durchbruch errungen. Die Vierte Kammer des Gerichts nahm die Schadenersatzklage einer 75jährigen Ukrainerin an und verwies sie nicht an das Landgericht. Die Frau war zwischen 1942 und Kriegsende bei dem Nürnberger Technik- und Rüstungskonzern Diehl zwangsbeschäftigt und fordert von dem Unternehmen Entschädigung. „Erstmalig in der deutschen Rechtsprechung hat sich ein Arbeitsgericht für einen solchen Fall zuständig erklärt“, sagte ein Sprecher des Gerichts gestern und bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Rundschau.

Die Entscheidung erleichtert den Zwangsarbeitern eine Klage, weil sie vor einem Arbeitsgericht im Gegensatz zu einem Landgericht keinen Kostenvorschuß leisten müssen. Der hatte nach Angaben des Anwalts der Klägerin viele ehemalige Ost-Zwangsarbeiter bislang davon abgehalten, ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

In dem Beschluß erkannte die Nürnberger Richterin Eike Weißenfels an, daß es sich bei der Zwangsbeschäftigung um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hatte. Auch ohne Vertrag habe die Beschäftigung in der Praxis einem Arbeitsverhältnis geglichen. Merkmale dafür seien das Erbringen von Dienstleistungen, Weisungsgebundenheit und Entlohnung. Daß die Ost-Arbeiter aus dem nationalsozialistischen Arbeitsrecht herausgenommen waren, spiele keine Rolle. Ein solchermaßen erzwungenes Beschäftigungsverhältnis bedürfe aus heutiger Sicht erst recht desselben Schutzes durch das Arbeitsrecht wie ein auf einem Vertrag beruhendes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsgericht unterstrich jedoch, daß der Beschluß keine andere Kammer und auch kein anderes Arbeitsgericht binde. Es sei nicht abzusehen, wie das Urteil ausfallen werde.