Wieso Bleiberecht?

■ Protest gegen die Inhaftierung eines Überlebenden des Lübecker Brandanschlags

Das Lübecker Flüchtlingsforum, die grüne Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft und das Bündnis gegen Rassismus der Hansestadt haben gestern in einer gemeinsamen Erklärung die sofortige Freilassung, eine medizinische Versorgung und ein Bleiberecht für einen Überlebenden des Brandanschlags auf das Flüchtlingshaus in der Hafenstraße gefordert. Der Nigerianer Victor Atoe sitzt seit Freitag in Abschiebehaft, nachdem das Lübecker Amtsgericht einem entsprechenden Antrag der Ausländerbehörde stattgegeben hatte (taz hamburg berichtete).

Der 38jährige war im Mai 1996 schon einmal abgeschoben worden – als einziger der Überlebenden des Brandanschlages. Die Übrigen hatten von der Lübecker Ausländerbehörde eine Duldung erhalten. Atoe war aber in Eutin gemeldet und in der Brandnacht im Januar 1996 nur zu Besuch in Lübeck gewesen. Schon seine erste Abschiebung war nach Meinung der Unterzeichnenden der Erklärung „illegal, weil er für den Prozeß hätte ladungsfähig bleiben müssen“. Tatsächlich konnte Atoe, der noch heute an seinen damaligen Verletzungen leidet, später zum Prozeß in Nigeria nicht mehr ausfindig gemacht werden.

In der vorigen Woche reiste er wieder nach Deutschland ein und meldete sich am Freitag bei der Lübecker Ausländerbehörde in der Hoffnung, durch den entsprechenden Erlaß von Bundesinnenminster Otto Schily (SPD) vom Januar 1999 ein Bleiberecht zu erhalten. Für Atoe aber, so die Argumentation des schleswig-holsteinischen Innenministeriums gestern, habe es schon 1996 „Ausweisungsgründe“ gegeben – etwa, daß der Mann mehrfach Sozialhilfe bezogen haben soll. Die Lübecker Ausländerbehörde sah sich gestern außerstande, einen Kommentar zu dem Vorgang abzugeben.

Atoes Hamburger Anwältin Marlene Schmid-Czarnetzki hat unterdessen Beschwerde gegen die Abschiebehaft eingelegt.

Heike Dierbach