Leistungslöhne

■ Die Kultusminister beschließen: Professoren werden nach Leistung bezahlt

Berlin (AP/taz) – Hochschullehrer sollen künftig individuell nach Leistung bezahlt werden. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz geeinigt. Künftig sollen Hochschullehrer eine feste Grundvergütung bekommen. Zusätzlich können Struktur-, Leistungs- sowie Funktionszulagen an sie gezahlt werden. So soll für Professoren an Hoch- und Fachschulen ein einheitliches Professorenamt mit einer einheitlichen Grundvergütung geschaffen werden. Diese soll sich an der durchschnittlichen Vergütung bei Erstberufung orientieren.

Strukturzulagen sollen der Bedeutung einer Professur Rechnung tragen. Für besondere Verdienste in Lehre und Forschung sind Leistungszulagen vorgesehen. Zulagen soll es daneben auch für Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung geben. Die Kultusminister betonten jedoch, daß viele Einzelfragen noch geklärt werden müßten.

Ein weiteres Thema der Kultusminister war die „größere Vielfalt im Bildungswesen“. Sie soll durch die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen im Bildungsbereich gewährleistet werden. Zu den zu lösenden Problemen gehört unter anderem die Anerkennung von Lehrämtern und der Lehrerausbildung und die unterschiedlichen Organisationsmodelle der Länder im Gymnasium. yvo