Rechtschreibreform-Gegner abgewiesen

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der Gegner der Rechtschreibreform auf günstigere Modalitäten für ihr Volksbegehren abgewiesen. Das Gericht erklärte sich gestern als nicht zuständig. Der „Berliner Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege“ sei zur Organklage nicht berechtigt, hieß es. Der Verein wollte mit der Anrufung des Gerichts erreichen, daß die Zahl der Auslegungsstellen für das Volksbegehren von 91 auf mindestens 300 erhöht wird und die Öffnungszeiten für diese verlängert werden. ADN