Natur überbrücken

■ Ostseeautobahn A 20 soll Wakenitz auf Brücke queren. Tunnellösung abgelehnt

Die umstrittene Ostseeautobahn A 20 soll die Wakenitz bei Lübeck auf einer 1,2 Kilometer langen Brücke überqueren. Diese Entscheidung traf gestern das Kabinett in Kiel mit den Stimmen der autobahnkritischen Grünen. Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Bernd Rohwer, erklärte diese Lösung für rechtssicher, ökologisch und finanziell vertretbar. Wenn der Bund zustimme, könne das Planfeststellungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte eingeleitet werden. Im Jahr 2003 könne der Verkehr zwischen Lübeck und Mecklenburg-Vorpommern rollen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hatte vor einem Jahr ergänzende ökologische Untersuchungen empfohlen. Ein Gutachter hatte daraufhin zwei Tunnelvarianten und eine Talraumbrücke geprüft und bewertet. Das Ergebnis sei, so Rohwer, daß die Tunnel keine so deutlichen ökologischen Vorteile brächten, die die erheblichen Mehrkosten rechtfertigten. Die Brücke soll einschließlich ökologischer Ausgleichsmaßnahmen 35,7 Millionen Mark kosten, ein Tunnel wäre 151 oder 350 Millionen Mark teuer.

Obwohl die Wakenitz kein Vogelschutzgebiet nach der FFH-Richtlinie sei, habe der Gutachter die Projekte so geprüft, als ob die Wakenitz-Niederung diesen Kriterien entspreche. Mit dieser Prüfung, so Rohwer, sei das Land „auf der sicheren Seite“ und sehe eventuellen Klagen von Naturschutzverbänden gelassen entgegen. Für die versiegelte Fläche sollen in einem Verhältnis von zwölf zu eins insgesamt 519 Hektar Ausgleichsflächen geschaffen werden. Grünstreifen sowie die Anordnung der 24 Brückenpfeiler sollen dafür sorgen, daß sich auch unter der Brücke eine nahezu geschlossene Vegetationsfläche bilden könne.

Nachdem die Grünen-Fraktion bereits am Montag signalisiert hatte, daß ihr eine Tunnellösung lieber wäre, sprach der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Schleswig-Holstein gestern von einer „krassen Mißachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts“. BUND-Landeschefin Sybille Macht-Baumgarten erklärte, eine endgültige Entscheidung „fällt mit Sicherheit erst in einem neuen Prozeß vor dem Bundesverwaltungsgericht“. Ob der BUND wieder klage, werde von den Planfeststellungsunterlagen abhängen. lno