Polizisten sollen zahlen

■ Landgericht: Veruntreute 37.300 Mark müssen zurück an geschädigten Ukrainer

Fünf Jahre nach einem Zwischenfall mit zwei Bremer Polizeibeamten ist der Ukrainer Nikola K. gestern seinem Geld ein Stück näher gekommen: Nach einem Urteil des Landgerichts müssen die Polizisten Ralf W. und Thomas S. nun das gesamte Geld nebst Zinsen an den Ukrainer zurückzahlen, das sie ihm bei einer Kontrolle abgenommen hatten.

Denn diese ingesamt 37.300 Mark – verpackt in zwei Geldbündeln – hatte Nikola K. nie zurückerhalten, urteilte gestern die Zivilkammer – und bestätigte damit das Urteil eines bereits abgeschlossenen Strafverfahrens. Beide Beamte wurden vor drei Jahren vom Bremer Landgericht wegen Verwahrungsbruch und Unterschlagung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Zur Unterschlagung war es gekommen, als der Ukrainer mit einem Kollegen und besagter Geldsumme in Bremen zwei Kleinlaster kaufen wollte. Die Ukrainer waren bei Karstadt einem Kaufhaus-Detektiv wegen einem vermeintlichen Diebstahl aufgefallen. Die gerufenen Polizeibeamten hatten ihnen daraufhin Pässe und Geldbündel abgenommen.

Trotz Verletzung der Dienstpflicht sind die Polizisten bislang nicht vom Dienst suspendiert worden: Das Disziplinarverfahren ruhte wegen des anhängigen Zivilverfahrens – und wird es wohl auch noch länger tun: Die Beamten werden vorraussichtlich in Berufung gehen. Aber wegen der bisherigen Urteile sehen die Ukrainer einem solchen Verfahren gelassen entgegen. taz