Psychotherapeuten streiten um Kassenzulassung

■ Die Psychologen sind seit Anfang des Jahres mit den Ärzten gleichgestellt, doch diese geben ihre Pfründen nicht kampflos auf. Heute berät der Gesundheitsausschuß

Berlin ist die Hauptstadt der Psychotherapie. Mit je 50 TherapeutInnen, die – statistisch gesehen – für das Seelenheil von 100.000 EinwohnerInnen zur Verfügung stehen (bundesweiter Durchschnitt: zwölf), hat die Stadt die höchste Therapeutendichte der ganzen Republik. Die Konkurrenz ist dementsprechend groß. Jetzt hat sie sich zu einem handfesten Krach entwickelt: ÄrztInnen und PsychologInnen, die beide als PsychotherapeutInnen arbeiten, streiten sich um die Zulassung unter dem Dach der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) – und somit darum, wer künftig auf Kosten der Krankenkassen abrechnen darf.

Der Hintergund: Seitdem Anfang des Jahres das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten ist, sind die psychologischen PsychotherapeutInnen den ärztlichen gleichgestellt. Bei Nachweis der erforderlichen Qualifikation und Berufserfahrung sollen die PsychologInnen in die KV integriert werden und eine Kassenzulassung bekommen. Doch viele PsychologInnen fühlen sich im derzeitigen Zulassungsverfahren ausgegrenzt.

„Die Psychologen sollen zu Gunsten der Ärzte rausgehalten werden“, kritisiert nicht nur Inge Brombacher vom Deutschen Psychotherapeutenverband (DPTV). Auch der grüne Gesundheitsexperte Bernd Köppl spricht von einem „unfairen Verfahren“, die SPD-Abgeordnete Karin Hiller-Ewers hat den „Eindruck, daß da gemauschelt wird“. Auf ihren Antrag wird der parlamentarische Gesundheitsausschuß heute dazu eine Anhörung durchführen.

Konkret richtet sich der Ärger der TherapeutInnen gegen die KV und den Zulassungsausschuß, der seit Anfang des Jahres darüber entscheidet, welche der knapp 2.000 PsychologInnen, die eine Kassenzulassung beantragt haben, diese auch bekommen. Es würden, kritisiert Heinrich Bertram vom Verband psychologischer Psychotherapueten (VPP), willkürliche Hürden wie eine bestimmte Anzahl auf Kassenkosten abgerechneter Therapiestunden aufgestellt, von KV-Mitarbeitern Vorprüfungen vorgenommen und Nachweise häufig nicht anerkannt. „Das Gesetz wird weit über seinen Inhalt hinaus ausgelegt.“ Das Ziel sei klar: „Je kleiner die Anzahl zugelassener Behandler ist, um so größer ist der Anteil des einzelnen an den Honoraren.“

Bertram befürchtet, daß vor allem die PsychologInnen, die bisher nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip abgerechnet haben, auf der Strecke bleiben werden. Über die meisten ihrer etwa 1.100 Anträge ist noch nicht entschieden. In anderen Bundesländern liegt die Ablehnungsquote bislang bei durchschnittlich 45 Prozent. Bertram glaubt, daß es in Berlin noch mehr werden.

Die KV weist die Vorwürfe als „an den Haaren herbeigezogen“ zurück. Der Ausschuß, dem sechs Vertreter der Krankenkassen, drei Ärzte und drei Psychologen angehören, arbeite „absolut autonom“, so die stellvertretende KV-Vorsitzende Rita Kielhorn. Die KV führe auf Bitte des Ausschusses lediglich eine „formale Vorprüfung“ durch: „Da werden Stunden gezählt.“ Aus dem Ausschuß selbst war gestern aus Urlaubsgründen keine Stellungsnahme zu erhalten. Sabine am Orde