„Liebe taz...“ Kein Geld für Einzelabgeordnete

■ Betr.: „Davongekommen“, taz vom 9.6.1999

Natürlich bekommt der neue DVU-Abgeordnete Tittmann kein Geld zur Unterstützung seiner Arbeit im Parlament, sondern nur Diäten etc., die jeder andere Abgeordnete auch bekommt. Ich war doch erstaunt, daß Direktor Pfeifer das Gegenteil, und gleich als Jahresbetrag von 77.000 Mark ausgerechnet, über die taz verkündet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner in Parlamentskreisen allgemein als „Wüppesahl-Urteil“ bekannten Entscheidung, die bis heute grundlegend für das Recht der Fraktionszuschüsse ist, entschieden, daß Einzelabgeordnete keinen Anspruch auf derartige Zahlungen haben und stattdessen in formalen Fragen des Parlamentes Anspruch auf Beratung durch die Parlamentsverwaltung haben (BVerfGE, 80, S. 188ff. vom 13.6.1989) Rainer Oellerich