Wirtschaft versagt beim Klimaschutz

■  Die Wohnungsunternehmen sind mit ihrer Selbstverpflichtung zur Installation von Sonnenkollektoren gescheitert. Energiebeirat des Senats räumt intern Fehlschlag ein, will ihn aber der Öffentlichkeit verschweigen

Die Berliner Wirtschaft bricht ihre Umweltversprechen – und auch Vertreter der Senatsressorts helfen beim Vertuschen.

Das ist der Kern einer Affäre um das 1990 verabschiedete und 1995 verschärfte Energiespargesetz. Es sieht vor, daß alle Neubauten, mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern, in Zukunft 60 Prozent ihres Warmwasserbedarfs durch Sonnenkollektoren aufheizen müssen. Der Senat wurde aufgefordert, dies in einer Verordnung zu regeln. Ein Entwurf lag bald vor, aber der Senat schaffte es nicht, ihn zu verabschieden. Um dennoch beim Klimaschutz voranzukommen, verabredete Umweltsenator Peter Strieder (SPD) mit „KlimaSchutzPartnern“, vor allem Wohnungsunternehmen sowie Industrie- und Handelskammer (IHK), eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Kohlendioxidminderung und Förderung von Solaranlagen.

Darin sichert die Wirtschaft unter anderem zu, in Berlin bis Ende 1998 eine Sonnenkollektorenfläche von 3.500 Quadratmetern zur Wassererhitzung zu installieren. Monitoring-Berichte sollten dies überprüfen. Anfang Mai dieses Jahres meldete der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) mit der IHK: Man habe das Ziel knapp (mit 3.482 Quadratmetern) erreicht, einen „beachtlichen Erfolg“ erzielt.

Bloß: In diese Zahl wurden auch die Sonnenkollektoren der Eigenheime einberechnet, die ursprünglich gar nicht berücksichtigt werden sollten. Denn daß sich der private Häuslebauer Kollektoren anlegt, damit können sich Verbände wie der BBU, der vor allem Wohnblocks aufstellt, nicht rühmen. Rechnet man die Eigenheime heraus, bleibt eine schäbige Bilanz – tatsächlich wurden nur etwa 1.500 Quadratmeter Sonnenkollektoren erreicht.

Wolfgang Bohleber, Vertreter des BBU-Vorstandes, argumentiert, in der Vereinbarung stehe nichts darüber, daß man Eigenheime nicht mitrechnen dürfe. Doch das hält der Berliner Energiebeirat, darin auch Vertreter der Senatsverwaltungen, für zweifelhaft. In seinem der taz vorliegenden Protokoll vom 27. Mai stellt der Beirat fest, daß eine positive Wirkung der Bemühungen der Wirtschaft nicht eindeutig festzustellen sei. Ob die Selbstverpflichtung überhaupt irgendein Plus an Kollektoren gebracht hat, bleibt im dunkeln.

Dies vernichtende Urteil aber sollte so offenbar nicht an die Öffentlichkeit: „Es erscheint nicht ratsam“, so das Protokoll, „mit dem vorliegenden Monitoring-Bericht ins Abgeordnetenhaus und an die Öffentlichkeit zu gehen, da die Frage nach dem durch die Initiative bewirkten positiven Delta (meint: ,Zuwachs‘, d. Red.) mit Sicherheit gestellt wird.“

In der Umweltverwaltung betont man, es sei noch zu klären, ob das Kollektorenziel erreicht wurde. Solange diese Frage nicht beantwortet sei, habe man es im Beirat für besser gehalten, nicht in die Öffentlichkeit zu gehen. Philipp Gessler