Unter Freien und Gleichen?

■ Die brillante Idee des Vertrags zwischen Staat und Hochschule kann nur funktionieren, wenn sich mündige Partner gegenübersitzen

Seit die staatlichen Mittel die Schwindsucht haben, ist um das Wie der gesamten Hochschulfinanzierung ein Streit entbrannt. „Hochschulverträge“ mit dem Staat sollen nun die Finanzbeziehungen insgesamt auf eine neue Grundlage stellen.

Die Idee ist gut: Statt ganze Heerscharen von Beamten die Verwendung jeder einzelnen Mark zentral regeln zu lassen, werden Verträge zwischen Staat und Hochschulen geschlossen. Sie legen über mehrere Jahre hinweg die staatlichen Zuschüsse an die Hochschule und die im Gegenzug zu erbringenden Leistungen in Forschung und Lehre fest.

Planungssicherheit lautet das Ziel auf beiden Seiten. Während der Vertragslaufzeit läßt man die Hochschulen weitgehend in Ruhe und verzichtet auf direkte Eingriffe ins Tagesgeschäft. Geprüft wird lediglich, ob die Hochschule die vertraglich vereinbarten Ziele erreicht. Und selbst die Art der Überprüfung ist neu: An die Stelle von Anordnung, Vollzug und Dienstaufsicht tritt „öffentliches Controlling“, also eine regelmäßige „Betriebsprüfung“, die offenlegt, ob Finanzströme ihr geplantes Ziel auch tatsächlich erreichen.

Die Vorteile dieses Steuerungsmodells liegen auf der Hand: Die größere Autonomie erlaubt den Hochschulen, mehr Entscheidungen selbst und damit sachgerechter zu treffen. Eigenverantwortung und Selbststeuerung ersetzen den bloßen Verwaltungsvollzug. Staat und Öffentlichkeit erhalten dafür mehr Transparenz über die Mittelverwendung. Echte Preise für konkrete und überprüfbare Leistungen in Forschung und Lehre anstelle traditionell-kameralistischer Fortschreibung der Hochschulhaushalte erhöhen die Legitimität der Verwendung von Steuergeldern in diesem gesellschaftspolitisch so zentralen Bereich. Transparenz schafft zudem Vergleichbarkeit und Wettbewerb zwischen den Hochschulen.

Funktionieren kann das neue Modell jedoch nur, wenn sich mündige Vertragspartner gegenübersitzen. Solange die ministerielle Fachaufsicht per Weisungsbefugnis bis in den letzten Winkel der Hochschulen hineinregiert, bleiben Verträge eine Farce. Wer, weil ihm im Tagesgeschäft die Hände gebunden sind, gar keinen Einfluß darauf hat, ob und wie er vereinbarte Ziele erreicht, den kann man bei Nichterfüllung auch nicht in Regreß nehmen. Zudem müssen quantifizierbare Leistungen der Hochschulen legitimen „Preisen“ gegenübergestellt werden: Was kostet ein Studienplatz im Fach x, wieviel Geld wird für eine konkurrenzfähige Forschungsausstattung im Bereich y benötigt? Fragen, die Hochschulen und Ministerien bislang noch überfordern. Die abgeschlossenen Hochschulverträge sind in ihrer Phantasielosigkeit und Trivialität denn auch überwiegend ernüchternd. Getragen vom Mißtrauen in die Handlungsfähigkeit der als nachgeordnet angesehenen Institutionen ersetzt die Ministerialbürokratie die bekannte Regelungswut durch nur notdürftig kaschierte Erpressung in Vertrags-„Verhandlungen“.

Als positives Beispiel gilt bisher nur Hamburg. Dort wurden am Runden Tisch echte Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen – alle Beteiligten, auch die Hochschulvertreter und die Studenten, äußern sich überwiegend positiv. Ein Beleg mehr, daß eine moderne auf Kooperation und Kommunikation bauende Verhandlungskultur Voraussetzung für den Erfolg des Vertragsmodells ist. Bernd Bender

Der Autor ist Diplomingenieur und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Berlin. caipirinha iname.com