Schwuler darf Berufssoldat werden

Lüneburg (dpa) – Die Bundeswehr darf einem Zeitsoldaten nicht allein wegen seiner Homosexualität seine Karriere als Berufssoldat verbauen. Die Bundeswehr habe bei der Ablehnung eines Feldwebels gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes verstoßen, stellte das Lüneburger Verwaltungsgericht fest. In dem gestern bekanntgewordenen Urteil wird die Bundeswehr verpflichtet, den dienstlich mit „gut“ beurteilten Panzeraufklärer als Berufssoldaten zu übernehmen. Die Bundeswehr hatte den Mann wegen der möglicherweise drohenden Gefahr eines Autoritätsverlustes abgelehnt. (AZ: 1 A 141/97).