Schwangerschaftsberatung: Erzbischof hofft

Erzbischof Ludwig Averkamp hofft, daß die katholischen Beratungsstellen im Erzbistum Hamburg (das auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg einschließt) in der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung bleiben können. Dazu müssen aber die Landesregierungen den vorgesehenen „Beratungsplan“ als Nachweis akzeptieren – obwohl dieser den Zusatz trägt: „Kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden.“

Letzteres wäre aber dennoch weiterhin möglich, wenn Hamburg, Schwerin und Kiel den Zusatz ignorieren. „Die Kirche nimmt das in Kauf“, wußte gestern auch Averkamp, „aber sie legitimiert es nicht.“ Der Schritt sei nicht nur durch den Papst-Brief notwendig geworden, so der Erzbischof, sondern weil die Öffentlichkeit zunehmend wahrgenommen habe, die katholische Kirche beteilige sich an der „Legalisierung“ von Abtreibungen. Dem setze man nun schriftlich einen „äußersten ethischen Appell“ entgegen. Der Verbleib in der gesetzlichen Beratung sei dennoch wichtig, „um weiter das Leben ungeborener Kinder retten zu können“.

In Hamburg führen die beiden katholischen Beratungsstellen weniger als ein Prozent aller Konfliktberatungen durch. Bis Ende September will die Kirche ihren Beratungsplan ausarbeiten und mit den Landesregierungen nach einer Einigung suchen. Solange bleibt alles beim alten. Sollte keine Einigung erzielt werden, schließt Averkamp eine Klage nicht aus. hedi