„Kriminalisierung von Anwaltstätigkeit“

■ Weil ein Rechtsanwalt Honorar von einem Klienten in einem Drogenprozeß angenommen hat, wird er nun selbst angeklagt – wegen „Geldwäsche“

Er holte für Marianne Bachmeier, die den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen hatte, ein mildes Urteil heraus; er war beteiligt am Revisionsverfahren von Monika Weimar, die nach jahrelangem Justizmartyrium vom Vorwurf des Kindermordes freigeprochen wurde. Uwe Maeffert zählt zweifelsohne zu den prominentesten Strafverteidigern Hamburgs. Nun ist der Jurist selbst ins Visier der Staatsanwälte geraten: Maeffert soll sich durch die Annahme eines Vorabhonorars der „Geldwäsche“ schuldig gemacht haben.

Im Februar diesen Jahres hatte der Rechtsanwalt von einem Klienten den Auftrag erhalten, eine Bekannte, die als Drogenkurrierin in Köln festgenommen worden war, „rauszuholen“. Als Honorar- und Spesenvorschuß zahlte der Mann 5.000 Mark. Wenige Tage später wurde er selber in Hamburg unter dem Vorwurf des Drogenhandels festgenommen. „Da hat man die Quittung von mir gefunden“, berichtet Maeffert, „außerdem war während einer Telefonüberwachung mein Name gefallen.“

Nun ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Maeffert – wegen „Geldwäsche“. Da er ein erfahrener Strafverteidiger in Drogenverfahren ist, so die Argumentation, habe er gewußt, daß das Honorar aus Drogengeldern stamme. Die Anklagebehörde beantragte einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 250 Mark. Damit wäre der Rechtsanwalt vorbestraft.

Maeffert legte Widerspruch ein – und findet sich nun als Mitbeschuldigter im Drogenprozeß zusammen mit seinem Klienten auf der Anklagebank. Weil man sonst die Beweisaufnahme doppelt machen müßte, so die Staatsanwaltschaft in einem Brief an Maefferts Verteidiger Eberhard Kempf, könne man das Verfahren nicht abtrennen.

Ein „willkürliches und schikanöses Vorgehen“, protestiert Gerhard Strate, Vizepräsident der Hamburger Anwaltskammer. Der Mammutprozeß könnte 100 Tage dauern. Maeffert, der in dieser Zeit nicht arbeiten könne, würde in seiner Existenz ruiniert werden. Auch die „Arbeitsgemeinschaft Hamburger Strafverteidiger“ erfüllt der Fall mit „Sorge“. „Das angelegte Beweismaß“, so der Vorsitzende Ortmar Kury in einem Brief an Oberstaatsanwalt Martin Köhnke, „gibt einer weitgreifenden Kriminalisierung von Anwaltstätigkeit in Strafsachen Raum.“ Es müsse auch hier die Unschuldsvermutung gelten, wonach Verwandte, Freunde und Lebenspartner, die Anwälten Mandate übertragen, nicht automatisch „Mittäter und Anstifter“ sind.

„Wenn sich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft durchsetzt“, befürchtet Strate, „ist das das potientielle Ende einer unabhängigen Strafverteidigung.“ In gewissen Bereichen wie Drogen oder Betrug sei der Anwalt „demnach vor einer Strafverfolgung nur sicher, wenn er sich vom Gericht beiordnen läßt“. Rechtsanwalt Josef Gräßle-Münscher vermutete gegenüber der NDR HamburgWelle in den Vorgehen der Staatsanwaltschaft gar einen Racheakt und eine „Rufmordkamapagne“.

Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger lehnte gestern gegenüber der taz jede Stellungnahme zu dem Fall ab. Kai von Appen