Dreißig neue Bundespolizisten für Hamburg

■ Bundesgrenzschutz und Hamburger Polizei intensivieren ihre Zusammenarbeit

Die Hamburger Polizei und der Bundesgrenzschutz (BGS) wollen in der Elbmetropole bei der Bahn, am Flughafen und im Hafen enger zusammenarbeiten. Ein entsprechender Kooperationsvertrag wurde gestern von Innenminister Otto Schily und Innensenator Hartmuth Wrocklage (beide SPD) unterzeichnet. 30 zusätzliche Grenzschützer des Bundes stellt Schily den ohnehin 639 in Hamburg eingesetzten BundespolizistInnen zur Seite, um den Hauptbahnhof, S-Bahnen, die Reeperbahn und Altona besser überwachen zu können.

Die Zusammenarbeit zwischen BGS und Polizei ist nicht neu. Schon heute treffen häufig an den Schnittstellen von Bahnhöfen oder am Flughafen Bundespolizei und Landespolizei aufeinander. Neu ist nur, daß die Kooperation nun schriftlich geregelt ist: „Wir freuen uns, daß mit der Bildung der gemeinsamen Sicherheitskoordination die Grundsätze der Zusammenarbeit vertraglich geregelt sind“, sagte Schily. Das sei „Voraussetzung für moderne Polizeiarbeit“, ergänzte Wrocklage.

Durch einen ständigen Informationsaustausch solle auch verhindert werden, daß die Kriminalitätsbekämpfung in den jeweils anderen Zuständigkeitsbereich gedrängt werde. Nicht nur bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität auf Bahnhöfen oder bei der Überwachung des Flughafens gebe es Schnittstellen, sondern auch bei der Bekämpfung von Prostitution und Frauenhandel könnte die „Vernetzung der Ressourcen“, so Wrocklage, zur „Intensivierung der Polizeiarbeit führen“.

Schily erinnerte in diesem Zusammenhang an die Großaktion von 700 Hamburger Polizisten und Bundesgrenzschützern im Mai im sogenannten „Rotlicht-Milieu“, als Dutzende sogenannter Modellwohnungen gefilzt wurden. „Bahnhöfe bleiben aber Brennpunkte der Kriminalität“, erklärte er. Zumal der Bahnhofsbereich nicht mehr abgrenzbar sei, weil zumeist Einkaufszentren angegliedert seien.

Zur verschärften Hamburger Abschiebepraxis, in deren Verlauf auch kranke Flüchtlinge unter ärztlicher Begleitung ausgeflogen werden, wollte sich Schily nicht äußern: „Da habe ich mir Zurückhaltung auferlegt.“ Zugleich machte er aber keinen Hehl daraus, daß eine Abschiebung ausgesetzt werden müsse, wenn dem Abzuschiebenden „Folter oder Tod erwarten“.

Kai von Appen