V-Mann unter Deckung?

■ PUA Polizei: GAL verlangt Aufklärung über Video-Lücke bei Haider-Kundgebung

Hat die rechte Szene Verbindungsleute beim Hamburger Staatsschutz? Oder wollten Beamte des „LKA 3“ (Abteilung für Linksextremismus) mit der ominösen Löschung eines Polizeivideos, das Polizeiattacken auf Gegendemonstranten bei der Kundgebung des österreichischen Rechtsradikalen Jörg Haider am 30. Mai 1994 dokumentierte, einen V-Mann decken? Diese Fragen hat gestern der GALier und „kritische Polizist“ Manfred Mahr im Zusammenhang mit Ermittlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) „Polizei“ aufgeworfen.

Im Sommer vorigen Jahres stellten Anwälte des Journalisten Oliver Neß fest, daß sechs Minuten eines Polizeifilms gelöscht worden waren, die vermutlich die Mißhandlung Neß' durch Polizisten dokumentierten. Erst im vorigen Dezember tauchte die Originalfassung wieder auf, als ein „Weihnachtsmann“ der Staatsanwaltschaft eine Kopie des Bandes zuschickte. Bei der Einsichtnahme und der PUA-Vernehmung des Videografen vor zwei Wochen stellte sich heraus, daß die gelöschte Passage Straftaten eines Unbekannten gegen Anti-Haider-Protestler festhielt (taz berichtete). Der Videograf hat gegen den „schwarzen Mann“ Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Inzwischen gibt es kaum noch einen Zweifel, daß das „Sechs-Minuten-Loch“ nur im Staatsschutztrakt des Polizeipräsidums entstanden sein kann. Doch warum? Mahr: „Das Motiv, prügelnde Kollegen zu schützen, scheidet aus, weil keine Polizeiübergriffe dokumentiert sind.“ Zudem sei auffällig, daß der prügelnde Mann in den Staatsschutzakten plötzlich „vom Täter zum Opfer“ werde.

Mahr verweist auf Merkwürdigkeiten auch beim Rücktritt von Ex-Innensenator Werner Hackmann im September 1994. Als ein Polizist den sogenannten „Einleitungsvermerk“ über „rechtsradikale Tendenzen im Einsatzzug Mitte“ für den Senator angefertigt hatte, bekam die Ehefrau des Beamten Drohanrufe. Mahr: „Niemand wußte vom Einleitungsbericht, nur das LKA 3.“ Peter Müller