■ Jahaha! Ostdeutsche Autofahrer rücksichtsvoll!

Vergessen Sie alles, was Sie über Ostdeutschlands Autofahrer gehört haben; streichen Sie die Erinnerung an Ihren letzten motorisierten Ausflug ins Mecklenburg-Vorpommersche, den Sie nur knapp überlebt haben: Ostdeutschlands Autofahrer sind edel, hilfreich und gut. Das hat das Landgericht Halle an der Saale entschieden. Sein Fall: An einer Kreuzung hatte ein vorfahrtberechtigter Autofahrer angehalten, um einen Wagen einbiegen zu lassen. Ein von hinten kommender Motorradfahrer überholte das haltende Auto und prallte gegen den einbiegenden Wagen. Die Richter urteilten, der Motorradfahrer hätte nicht ohne Klärung der Sachlage an dem haltenden Auto vorbeifahren dürfen. Er hätte berücksichtigen müssen, daß in den neuen Ländern eine „deutlich erhöhte“ Bereitschaft bestehe, auch nicht bevorrechtigtem Verkehr das Einfädeln zu ermöglichen. Deshalb sei von ihm an der Einmündung mehr Vorsicht zu verlangen gewesen. Beiden Unfallbeteiligten wurde je die Hälfte des Gesamtschadens aufgebürdet. Foto: Böning/Zenit