Miethai & Co
: Ausziehen

Erst am Tag danach  ■ Von Andree Lagemann

In der Beratung taucht häufig die Frage auf, wann die Mieterinnen aus ihrer gekündigten Wohnung ausziehen müssen. Nach § 556 BGB müssen die Mieträume erst nach der Beendigung des Mietverhältnisses geräumt werden. Das heißt, daß die Wohnung nicht am letzten Tag des Mietverhältnisses, sondern erst am nachfolgenden Tag geräumt werden muß. Ist also das Mietverhältnis zum 31. eines Monats gekündigt, muß die Wohnung erst am 1. des Folgemonats geräumt werden.

In Hamburg besteht zudem die Besonderheit, daß die Mietverhältnisse, die eine Mindestkündigungsfrist von drei Monaten haben, erst bis 12 Uhr mittags zu räumen sind. Fällt der Rückgabetag übrigens auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist die Wohnung erst am folgenden Werktag bis 12 Uhr mittags leergeräumt und unter Aushändigung der Schlüssel an den Vermieter herauszugeben.

Da Vermietern nicht immer bekannt ist, daß ihre Mieterinnen die Wohnung erst nach Beendigung des Mietverhältnisses räumen müssen, sollte der Rückgabetermin rechtzeitig abgesprochen werden. Andernfalls kann es passieren, daß der Nachfolgemieter mit seinen Möbeln bereits vor der Tüt steht, bevor die Mieterinnen ausgezogen sind.

Geben die MieterInnen die Wohnung nicht rechtzeitig zurück, kann dies teuer werden: So kann der Vermieter nach §557 BGB eine Nutzungsentschädigung für die Dauer der Vorenthaltung verlangen. Diese Nutzungsentschädigung bemißt sich entweder nach der bisher vereinbarten Miete oder nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, die bei langen Mietverhältnissen durchaus über der bisher gezahlten Miete liegen kann.

Geben die MieterInnen die Wohnung zum Beispiel erst nach am 4. Werktag eines Monats zurück, müssen sie damit rechnen, daß sie für den gesamten Monat Nutzungsentschädigung zahlen müssen, wenn der Vermieter aufgrund der verspäteten Rückgabe die Wohnung nicht rechtzeitig weitervermieten konnte.

Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40