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Ex-Abendschau-Chef: Strafbefehl rechtskräftig

Ein zweiter Strafbefehl gegen den Ex-Chef der SFB-Abendschau, Gert Ellinghaus, wegen Konkursverschleppung ist gestern rechtskräftig geworden. Der nicht zum Termin im Amtsgericht Tiergarten erschienene 52jährige Wahl-Spanier ließ den Einspruch gegen den Strafbefehl über 27.000 Mark durch seine Anwältin zurücknehmen. Das Gericht kam dem nach der Fernsehkarriere als Bauunternehmer gescheiterten Berater entgegen und erklärte sich mit monatlichen Ratenzahlungen von 2.000 Mark einverstanden. Der Zahlungsbeginn wurde auf die Zeit nach der Abzahlung des ersten, im November 1998 verhängten Strafbefehls über 60.000 Mark festgelegt. Im Mai 1999 zahlte er dafür die erste Rate. In beiden Fällen hatte Ellinghaus als Geschäftsführer von Firmen zu spät Konkurs angemeldet. Vorher hatte er den ehemaligen Regierenden Bürgermeister und SPD-Spitzenkandidaten für die Abgeordnetenhauswahl, Walter Momper, ein Jahr lang beschäftigt. Im ersten Verfahren ließ Ellinghaus erklären, er verfüge in Spanien nur über ein Monatseinkommen von 2.500 Mark. Das Gericht schenkte diesen Angaben keinen Glauben. Der Staatsanwalt hatte festgestellt, Ellinghaus sei Miteigentümer von 13 Immobilien und sein Monatseinkommen liege bei mindestens 9.000 Mark. ADN

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