Nachgehakt
: Warum wollte Teiser den VGB-Chef feuern?

■ CDU-Teiser griff SPD in einer Sache an, die CDU-Kämmerer verbockt hat

Der Bremerhavener CDU-Politiker Michael Teiser, der wegen des schlechten Kohl-Ergebnisses aus dem Bundestag rausflog, macht gern von sich reden. Manche sahen ihn daher schon als zukünftigen Innensenator, auch als Fraktionsvorsitzender war er im Gespräch. Seitdem das alles nichts wurde, will Teiser wieder in den Bundestag und trommelt schon kräftig für sich als den starken Mann aus dem Norden. Gerade vor den Bremerhavener Wahlen würde sich eine Serie von Spatenstischen gut machen, und wenn es schon keinen Fortschritt durch Spatenstiche gibt in Bremerhaven, dann doch wenigstens die Umlegung von Bus-Linien?

Am Montag landete er in diesem Sinne eine Granate bei der Bremerhavener SPD. Als „unglaublichen Vorgang“ nahm er sich die Tatsache vor, daß der „Geschäftsführer“ der Verkehrsbetriebe (VGB), der SPD-Mann Artur Beneken, „trotz schriftlicher Anweisung“ nicht den erforderlichen Antrag zur Verlegung einer Buslinie beim Bausenator gestellt habe (vgl. taz 13.7.). Behneken solle gefeuert werden. Der Einfluß von „SPD-Parteimitgliedern“ sei zu hoch in Bremerhaven, schloß Teiser messerscharf.

Irgendwie muß Teiser da einiges durcheinander gebracht haben. Er übersah nicht nur, daß es sich bei den Verkehrsbetrieben um eine Aktiengesellschaft handelt, deren „Geschäftsführer“ korrekterweise Vorstandsvorsitzende heißen. Er ignorierte offenbar auch, daß zuständigkeitshalber der Stadtkämmerer Bremerhavens, Bürgermeister Burghard Niederquell, am 12. Mai 1999 den Antrag zur Verlegung der Buslinie gestellt hatte. Der Bausenator Bernt Schulte (CDU) hatte den Brief am 4. Juni beantwortet – abschlägig. Er mußte zunächst den Begriff „öffentliche Verkehrsinteressen“ dem Bremerhavener Kämmerer in seiner rechtlichen Tragweite erläutern und dann darauf hinweisen, daß sowohl von der Form als auch vom Inhalt der Antrag auf Verlegung der Buslinie aus Gründen des „öffentlichen Verkehrsinteresses“ nicht genehmigungsfähig sei.

Der Antwortbrief ist, wenn man die verwaltungsinternen Höflichkeitsformen für den Normalfall hält, eine schallende Ohrfeige. Da muß der Bremerhavener Kollege an juristische Selbstverständlichkleiten wie jene erinnert werden, „daß sich der Begriff des öffentlichen Verkehrsinteresses nur aus dem Geltungsbereich und einer Gesamtschau von Sinn und Zweck des Personenbeförderungesetzes ableiten“ läßt. Auch der ins Feld geführte §21 des Personenbeförderungesetzes sei der falsche, belehrt die Baubehörde den Bremerhavener CDU-Politiker, er sei „deshalb mit Blick auf das Verwaltungsverfahrensrecht so gut wie nie angewendet“ worden.

Wußte Teiser das alles nicht, als er forderten, den VGB-Mann Behneken zu feuern? K.W.