■ Die Doppelbödigkeit der Ausländerpolitik der Union
: Fußtritt mit Prämienzahlung

Es war das Kernargument der Union. Von Ausländerfeindlichkeit könne in der Unterschriftenkampagne gegen den Doppelpaß keine Rede sein, beteuerten die Populismusstrategen von CDU und CSU. Man habe schließlich neben das Nein zum Doppelpaß das Ja zur Integration auf die Liste gesetzt.

Gestern hat dieses Argument eine Neuauflage erfahren. Die Juristenvereinigung der Partei erklärt „die wirksame Begrenzung des Ausländeranteils“ zur „wichtigsten Voraussetzung für die soziale Integration“. Weniger Ausländer, mehr Integration, fordert die Partei und fühlt sich wieder zu Unrecht der Fremdenfeindlichkeit verdächtigt. Doch dieser CDU-Doppelbeschluß betreibt Täuschung mit dem Begriff Integration.

Symptomatisch ist bereits die Analyse. Der Vorwurf der „kriminellen Auffälligkeit“ wird von den CDU-Juristen pauschal gegen legal wie illegal hier Lebende erhoben. Damit verabschiedet sich die Union endgültig von ihrer Praxis, zumindest alteingesessene Einwanderer als „gute Ausländer“ zu würdigen.

In dieses Bild paßt auch die Forderung, Ausländer, die bereits in Deutschland leben, zur „freiwilligen Rückkehr“ zu bewegen. Im Fall von Bürgerkriegsflüchtlingen mag das angehen, ansonsten bedeutet sie einen Fußtritt mit Prämienzählung.

Wem es vor allem darum geht, Ausländer auszugrenzen, muß sich vorwerfen lassen, auch Integration als Ausgrenzung zu denken. Als gut integriert gilt dann nicht mehr, wer seine Lebensweise in ein Deutschland der Kulturen einbringt, sondern wer die eigene Identität zum Verschwinden bringt. In diesen Fällen wird sogar die CDU auf die Rückführung in die Heimat gern verzichten. Patrik Schwarz