Teure Frankfurt-Flüge

■ BGH weist den Streit um die Lufthansa-Preise nach Berlin

Berlin (taz) – Die Geschäftsreisenden können noch nicht aufatmen. Wer mit der Lufthansa von Berlin nach Frankfurt am Main fliegt, könnte demnächst etwas weniger zahlen müssen. Zwei Jahre schwelte der Rechtsstreit zwischen der Airline und den Berliner Kartellwächtern, der gestern vom Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) behandelt wurde. Ergebnis: Die umstrittenen Preise der Lufthansa müssen noch einmal vor dem Berliner Kammergericht verhandelt werden.

Das Kartellamt hatte der Lufthansa vorgeworfen, auf der Strekke von der Spree an den Main überhöhte Preise genommen zu haben. Diese seien um 25 bis 30 Prozent höher als auf der vergleichbaren Verbindung zwischen Berlin und München, so der Vizepräsident der Kartellamtes, Kurt Stockmann. Dies sei nur durch die Quasimonopolstellung des Luftfahrkonzerns erklärbar. Auch nach dem Markteintritt der Eurowings auf dieser Strecke verfüge die Lufthansa über eine marktbeherrschende Stellung. Bereits 1997 hatten die Wettbewerbshüter die Lufthansa angewiesen, die Preise zu senken. Der Lufthansa wurde aufgegeben, für diese Strekce maximal zehn Mark mehr zu verlangen als für die München-Flüge. Das Kammergericht Berlin hob diese Verfügung jedoch auf; daraufhin riefen das Kartellamt den BGH an, der nun das Berliner Urteil aufhob und den Fall zurückverwies.

Eine Sprecherin der Lufthansa begrüßte gegenüber der taz die BGH-Entscheidung. Diese habe das Berliner Urteil bestätigt, daß es einem Unternehmen gestattet sei, „angemessene Gewinne zu erwirtschaften“.

Der BGH könnte demnächst wieder etwas zu tun bekommen. Auch die Deutsche Bahn AG plant, differenzierte Preise einzuführen: Je nach Wochentag und Tageszeit müßte dann für identische Strecken unterschiedlich viel gezahlt werden. Pech für Geschäftsreisende. Richard Rother