Alte Zöpfe weg?

■ Das Beamtenrecht ist unkaputtbar

Sie schieben sich gegenseitig die Bälle zu – ohne daß etwas passiert. Das Beamtenrecht, auch das für Professoren, wird bleiben. Die Bildungsminister deuten es in Sonntagsreden an und lassen im Gespräch unter vier Augen keinen Zweifel, daß der alte Zopf des Beamtenrechts abgeschnitten gehört. Leider, so heißt es, sei das (derzeit) nicht möglich, weil der Bund bzw. das Land die Verantwortung trage.

Tatsache ist: Eine Abschaffung des Beamtentums wagt kaum jemand zu fordern. Dafür sind die Verfassungshürden zu hoch – das Beamtentum ist über die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ fest im Grundgesetz verankert; dafür sind die Beamtenlobbys auch zu stark, gerade die im Bundestag selbst.

Bei den Professoren ist die Sache besonders kompliziert. Die Länder haben zwar die Möglichkeit, Professoren auch als Angestellte zu beschäftigen. Aber könnten die Länder auch den Beamtenstatus für Hochschullehrer abschaffen? Das hätte arbeitsrechtliche Konsequenzen, jeder einzelne beamtete Professor könnte auf seinem Status bestehen. Man müßte Umwandlungsverträge schließen. Zudem bestehen bundesrechtliche Hindernisse. Das Hochschulrahmengesetz schreibt den Beamtenstatus für Professoren nicht vor. Aber es ist in diesem Ton gehalten. Eine juristische Begründung, daß Hochschullehrer Beamte sein müssen, ließe sich finden.

Die Bildungsminister streben daher eine kleine Reform des Beamtenrechts für Professoren an. Sie wollen in einer Kommission Zulagen und Prämien für besondere Leistungen entwerfen. Fachleute halten dies für Unsinn. Das Beamtenrecht habe einen sehr speziellen Leistungsbegriff, die Treue zum Staat. Wer Wettbewerb wolle, müsse ihn daher abschneiden, den alten Zopf. cif