Betr.: Alte Menschen im Straßenverkehr

Alte und pflegebedürftige Menschen, die von ihren Angehörigen zur Urlaubszeit an Landstraßen oder Autobahnen ausgesetzt werden, bilden eine oft unterschätzte Gefahr für den Straßenverkehr. Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang zu Unfällen, deren Schäden mittlerweile in die Millionen gehen. Hauptursache ist der nicht eingehaltene Mindestabstand zu den angebundenen Senioren. Dieser muss laut StVO auf Land- und Kreisstraßen mindestens 1,50 Meter, auf Autobahnen jedoch das Doppelte betragen. Zu dichtes „Schneiden“ führt immer wieder zu Kollisionen mit den alten Menschen. Vor allem nachts ist größte Vorsicht gegenüber den meist nur unzureichend beleuchteten Senioren geboten. Häufig kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeugführer angesichts angebundener Senioren ihr Fahrzeug plötzlich abbremsen und rechts ranfahren, weil sie auf Drängen der Kinder „einen Opa mit in die Ferien nehmen“ oder eine Oma um ein Erfrischungstuch, etwas kölnisch Wasser oder „was zu schlickern“ bitten wollen. In jedem Fall wird der nachfolgende Verkehr dadurch behindert, so dass es mitunter zu Auffahrunfällen kommt. Daher noch einmal die dringende Bitte der Polizei: Halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand ein und fahren sie zügig an den Senioren vorbei. Und noch eine dringende Bitte: Wenn Sie Ihren Angehörigen an einer viel befahrenen Straße aussetzen, knoten Sie ihn bitte sorgfältig an die Leitplanke. Oft gelingt es ausgesetzten Senioren nämlich, sich von ihren Fesseln zu befreien. Dann irren sie orientierungslos auf dem Standstreifen oder der Überholspur der Autobahn herum. Die Folge sind gefährliche Ausweichmanöver und Vollbremsungen, nicht selten auch Karambolagen mit z. T. erheblichen Karosserie- oder Lackschäden. Deshalb gilt auch hier für alle Autofahrer: Augen auf! Besonders während der Urlaubs- und Reisezeit. Wir wollen, dass Sie sicher leben. Ihre Polizei. Fritz Tietz