Begehren ist zulässig

■ Etappensieg für Initiative „Rettet das Elbufer“. Bezirksamt zweifelt weiter

Es ist erst einmal nur ein Etappensieg für die Bürgerinitiative „Rettet das Elbufer“: Gestern ließ das Bezirksamt Altona das gleichnamige Bürgerbegehren über die Bebauung der Holzhafens zu. „Zum ersten Mal ist damit seit der Einführung des Rechts auf Bürgerbegehren in Hamburg ein derartiges Begehren erfolgreich zu Stande gekommen“, jubelte der Sprecher der Initiative, Marcus Hiller. Allerdings weiß auch er, dass damit noch so gut wie gar nichts gewonnen ist.

Das Bezirksamt wies nämlich zugleich auf seine „erheblichen Zweifel“ hin. Durch den nun möglichen Bürgerentscheid sei „eine verbindliche Regelung der künftigen Bebauung am Elbufer“ möglich, die der Bezirk dann möglicherweise jedoch nicht umsetzen könne. Mit anderen Worten: Die Bürger würden bei diesem Begehren über etwas abstimmen, das dann vielleicht gar nicht mehr in der Macht der Bezirksversammlung Altona liegt.

Auf dem Gelände sollen Büro- und Wohnhäuser mit einer Geschossfläche von 31.000 Quadratmeter gebaut werden. Dagegen hat die Bürgerinitiative 12.000 Unterschriften gesammelt. Sie will die Fläche als Park ausweisen. Heikel wird die Sache, weil die Hansestadt 1993 dem Investor Büll & Liedke dieses Gelände als Entschädigung zur Verfügung stellte, damit dieser nicht das Gelände eines jüdischen Friedhofs in Ottensen bebaut. Der Senat beschloss im Juni, der Bürgerschaft den Bebauungsplan für das Gelände vorzulegen. Damit liegt die Entscheidung nicht mehr im Bezirk Altona.

Derzeit wird in der Stadtentwicklungsbehörde eine Vorlage erarbeitet, die noch im August im Senat behandelt werden soll, sagte die Sprecherin der Behörde, Ina Klotzhuber. Nach der Sommerpause wird sich die Bürgerschaft mit dem Plan beschäftigen und nach Lage der Dinge den Bebauungsplan als Gesetz beschließen. Gegen Landesgesetze könnte nach geltendem Recht ein Bürgerbegehren nichts ausrichten.

Deshalb glaubt Hiller auch, dass die Behörden auf Zeit spielen und die konkreten Vorbereitungen für das Begehren erst dann treffen, wenn die Bürgerschaft längst entschieden hat. Aber auch dann will Hiller nicht aufgeben. „Gegen dieses Gesetz würden wir vor Gericht ziehen.“ Oliver Schirg