Kommentar
: Firmen zur Kasse bitten

■ Azubis als rechnerische Größe ablehnen

In Bremen gibt es auf einmal doch noch 600 Ausbildungsplätze. Und einige werden noch dazu kommen. Ist doch klar, dass Unternehmen ihre freien Plätze für künftige Lehrlinge erst dann melden, wenn der Vorgänger auch wirklich seine Prüfung bestanden hat. Eine ganz nüchterne betriebswirtschaftliche Rechnung.

Diese Rechnung offenbart aber auch ganz nüchtern, wie betriebswirtschaftlich viele Unternehmen mit dem Thema Ausbildung umgehen – als rein rechnerische Größe und nicht etwa, wie sie selbst so gern betonen, als gesellschaftliche Verpflichtung. Dass Lehrlinge durch den von den Firmen verschuldeten Meldeverzug zu spät etwa in der Berufsschule eintreffen, scheint den Arbeitgebern egal zu sein. Immer noch besser, als plötzlich durch eine verpatzte Prüfung auf einem Azubi zuviel herumzusitzen. Dies mag sich bei Kleinstfirmen verheerend auswirken. Die gehen aber in der Regel viel ernster mit ihrer Verpflichtung für den Nachwuchs um als die Großen.

Und eben jene Unternehmen, die zu spät melden oder gar nicht ausbilden, muss man ihre gesellschaftliche Verpflichtung als betriebswirtschaftliche Größe vor Augen führen und sie zur Kasse bitten. Eine andere Sprache verstehen viele Unternehmer nicht.

Und für Kammern und Innungen muss gelten: Lehrlings-Prüfungen kann man auch so weit vorziehen, dass sie sich nicht mit Meldefristen überschneiden. Jens Tittmann