Ermittlungen zum Todesfall im Knast

■ Ärzte und JVA-Personal wegen fahrlässiger Tötung verdächtigt

Mit klarem Dementi reagierte gestern die Bremer Staatsanwaltschaft auf Presseberichte, in denen es geheißen hatte, dass „Fremdeinwirkung“ zum Tod einer Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Blockland geführt haben könnte. Bisherige Obduktionsergebnisse hätten genau dies nicht erbracht. Zugleich wurde bestätigt, dass nach dem ersten Obduktionsbericht vom Freitag drei Ermittlungsverfahren gegen eine JVA-Bedienstete und zwei Ärzte eingeleitet wurden. Der Anfangsverdacht laute auf unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Tötung. Aufschluss über die Todesursache einer drogenkranken und HIV-infizierten 29jährigen Frau, die am vergangenen Mittwoch in ihrer Zelle tot aufgefunden worden war, sollen weitere Untersuchungen erbringen. Dieses Verfahren bewege sich „völlig im üblichen Rahmen“, so eine Justizsprecherin. Ein abschließendes Obduktionsergebnis werde Mitte der Woche erwartet.

Die Bremer Grünen forderten unterdessen eine schnelle und lückenlose Aufklärung des Todesfalles. Dieser werfe die Frage auf, ob die schwerwiegenden Mängel, die der parlamentarische Untersuchungsausschuss feststellen mußte, konsequent abgestellt worden seien, so der justizpolitische Sprecher der Oppositionsfraktion, Hermann Kuhn. Auch sei zu fragen, warum die schwerst drogenabhängige Kranke nicht in ein Krankenhaus kam.

Diese und andere Fragen sind Gegenstand der Ermittlungen. Offiziellen Angaben zufolge hatte die Verstorbene sich zwei Tage vor ihrem Tod mit Fieber, Schmerzen und Durchfall in ärztliche Behandlung begeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau, die als schwer drogenkrank galt, bereits rund 30 von 55 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Am Abend vor ihrem Tod war sie wegen akuter Schmerzen vom Polizeiarzt untersucht worden. Dieser habe die Krankengeschichte der Frau gekannt und medikamentöse Behandlung sowie Kontrollen des Zustandes der Kranken angeordnet. Eine halbe Stunde vor Entdecken des Todes habe es eine letzte Kontrolle gegeben. Gegenstand der Ermittlung ist auch der Verlauf dieser „Kontrolle“.

In der Justizbehörde betonte man, für Haftverschonung sei kein Anlass erkennbar gewesen – zumal ärztliche Versorgung innerhalb des Vollzugs gegeben sei. Auch wurde betont, dass Ersatzfreiheitsstrafen gegen Drogenabhängige zumeist erst vollstreckt würden, wenn andere Angebote seitens der Verurteilten zuvor nicht wahrgenommen worden seien. ede