Betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen

■ Gesundheitsverwaltung und ÖTV einig über Personalabbau in den städtischen Kliniken

Die Verhandlungen über den sozialverträglichen Personalabbau in den städtischen Kliniken sind einen Schritt weiter. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und die Gewerkschaften haben sich am Freitag auf eine Vereinbarung geeinigt, die auch künftig betriebsbedingte Kündigungen in den städtischen Krankenhäusern ausschließen soll. Das teilte gestern der stellvertretende Vorsitzende der ÖTV, Ernst-Otto Kock, auf Anfrage der taz mit. Allerdings müssen die Finanz- und die Innenverwaltung noch zustimmen.

Die Vereinbarung soll bis zum Jahr 2005 laufen, dann soll auch der neue Klinikplan umgesetzt sein. Sie kann aber schon ab 2003 gekündigt werden. „Das ist die Kröte, die wir schlucken mussten“, so der ÖTV-Vize.

Als Gegenleistung für den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen verpflichten sich die ArbeitnehmerInnen, so Kock, „zur Mobilität im Unternehmensverbund der städtischen Kliniken“. Im Klartext heißt das: Wer in den Überhang gerät, muss bereit sein, auch in anderen Häusern in städtischer Trägerschaft einen Job anzunehmen. Das kann durchaus auch am anderen Ende der Stadt sein.

In der Vereinbarung werden auch Instrumente wie Abfindungen, Teilzeit und die Reduzierung der Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr beschrieben, mit denen der sozialverträgliche Personalabbau in den Kliniken erreicht werden soll. Etwa 4.500 bis 5.000 Stellen sind in den städtischen Kliniken bedroht. Quantifiziert werden muss das Ganze in einem Personalkonzept, an dem die Gesundheitsverwaltung noch arbeitet. Auch die Finanzierung ist weiter unklar. Die Gesundheitsverwaltung will sich zu der Vereinbarung mit den Gewerkschaften erst äußern, so Staatssekretär Günter Scheerer, „wenn wir mit den anderen beteiligten Verwaltungen gesprochen haben“. Der Senat wird sich voraussichtlich noch im August mit dem Thema beschäftigen. Sabine am Orde