Miethai & Co
: Wasch-Info

Wer haftet bei Wasserschäden  ■ Von Sylvia Sonnemann

Nicht selten führt das Betreiben einer Waschmaschine zum Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter: Uneinigkeit besteht darüber, ob überhaupt eine Maschine aufgestellt werden darf, wann gewaschen werden darf, oder was beim Betreiben zu beachten ist. Schließlich ist oft auch unklar, wer im Schadesfall haftet.

Grundsätzlich dürfen alle MieterInnen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine aufstellen und betreiben, es sei denn, es bestehen individuelle vertragliche Vereinbarungen, die zum Beispiel dazu verpflichten, die Waschmaschine in der Waschküche aufzustellen. Waschzeiten sind in der Regel nicht in der Hausordnung vereinbart, wohl aber Ruhezeiten. Die verbieten in der Regel geräuschvolle Tätigkeiten in der Mittagszeit, also von 13 bis 15 Uhr sowie abends nach 20 Uhr und morgens vor 7 Uhr.

Ähnliche Zeiten (12.30 bis 15 Uhr und nach 22 Uhr) werden in amtsgerichtlichen Urteilen als Zeiten genannt, in denen eine Waschmaschine nicht betrieben werden darf. Dagegen soll es auch an Sonn- und Feiertagen möglich sein, von 9 bis 12.30 Uhr und von 16 bis 18.30 Uhr zu waschen. Das entschied zumindest das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek.

Beim Betreiben einer Waschmaschine müssen MieterInnen besondere Sorgfaltspflichten beachten. So darf zum Beispiel auch eine moderne Waschmaschine (mit „Aqua-Stop“) nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine neu angeschlossenen Maschine muss zudem auf verdeckte Le-ckagen untersucht werden. Für Schäden, die aufgrund einer Waschmaschine entstehen, haftet deshalb grundsätzlich die Mieterin als Betreiberin.

Sofern es zu einem Wasserschaden aufgrund der ausgelaufenen Waschmaschine kommt, ist Folgendes zu beachten: Hinsichtlich der Schäden an der Mietsache selbst, also an den Tapeten und an einem vermieterseits gestellten Teppichboden, ist der Vermieter unabhängig von der Frage des Verschuldens zur Behebung verpflichtet. Für Schäden, die darüber hinaus gehen – zum Beispiel am eigenen Teppich, der Kleidung oder an Unterlagen – haftet die Verursacherin des Schadens, in der Regel also die Betreiberin der Waschmaschine.

Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40