Schonfrist für Libanesen-Familie

■ Eilantrag beim Verwaltungsgericht setzt die Abschiebung aus

Die libanesische Familie Haidar hat eine Schonfrist bekommen. Eigentlich sollten die Eltern und ihre sechs Kinder gestern abgeschoben werden. Aber ihr Anwalt hat beim Bremer Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, dass die Familie angeblich unter eine Altfallregelung aus dem Jahre 1996 fiele und damit eine Duldung erhalten müsse. Aus diesem Grund hat das Bremer Ausländeramt die Abschiebung bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt.

Nach besagter Altfallregelung dürfen Menschen aus dem Libanon unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland bleiben. Darunter fällt auch die Tatsache, dass sich die Familie selbst versorgen kann. Das war im Fall Haidar bisher nicht gegeben, die Familie war auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Jetzt aber konnte ihr Anwalt geltend machen, dass der Vater eine BSHG-19-Stelle bei der Werkstatt Bremen antreten und die Mutter in einer Gastwirtschaft arbeiten kann.

Dagegen argumentiert das Ausländeramt, dass die Stelle des Vaters aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, keine wirtschaftliche Integration bedeutet – eine Voraussetzung für eine Duldung – und auf ein Jahr befristet ist. Zudem ist die Altfallregelung 1996 ausgelaufen, so dass fraglich ist, ob sich die Familie noch darauf berufen kann.

Für ein Bündnis mehrerer Bremer Gruppen, darunter der Kinderschutzbund, die Asylgruppe Ostertor aber auch die Bremer Ausländerbeauftragte Dagmar Lill, ist der Fall ein Skandal. Sie wollen der Familie eine Duldung im Vorgriff auf eine von der Bundesregierung angekündigte neue Altfallregelung einräumen. Diese soll vor allem menschliche Härten – wie bei der Familie Haidar, die seit zehn Jahren in Deutschland lebt – abmildern. Einen solchen Vorgriff darauf praktizieren bereits vier Bundesländer. Aus dem Bremer Innenressort hieß es dazu jedoch nur, dass man sich an die bestehende Rechtslage halte, solange keine neue Altfallregelung bestehe. Jeti